Seit über einem Jahr ist das kleine gelbe Gebäude am Ziegenmarkt in Parchim wegen akuter Einsturzgefahr zur Straße hin abgestützt und weiträumig abgesperrt. Ein Anwohner kommentiert trocken: „Das hält doch nur noch aus Gewohnheit zusammen und durch den unbegründeten Optimismus des Besitzers!“
Monatelanger Dornröschenschlaf
Das Haus mit der Nummer 3 am Ziegenmarkt gleicht einer Ruine. Die Schäden sind unübersehbar, die Fassade wird von provisorischen Stützen gehalten. Nach Aussage des Anwohners, der anonym bleiben möchte, besteht dieser Zustand bereits seit vielen Monaten. Passanten müssen einen Bogen um die Absperrung machen, und auch parkende Autos sind vor herabfallenden Teilen nicht sicher.
Rechtliche Lage: Eigentümer in der Pflicht
Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern liegt die Verantwortung für Standsicherheit und Erhaltung beim Eigentümer. Er muss Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Umwelt vermeiden. Handelt er nicht rechtzeitig, kann der Landkreis nach Anhörung eine Sicherungsverfügung erlassen und durchsetzen.
Das Gebäude Ziegenmarkt 3 ist als Einzeldenkmal gemäß Paragraf 2 und 5 des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen, teilt die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim mit. „Der Eigentümer ist laut Paragraf 6 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet, das Objekt zu nutzen und denkmalgerecht instand zu halten.“ Nach ersten statischen Sicherungsmaßnahmen, die auf behördlichen Druck hin erfolgten, sind weitere Schritte zur Erhaltung des Denkmals geplant. Diese werden von der unteren Denkmalschutzbehörde koordiniert.
Gemeinsames Vorgehen von Kreis und Stadt
Die Denkmalschutzbehörde arbeitet eng mit der Stadt Parchim zusammen, um die Maßnahmen abzustimmen und umzusetzen. Ziel ist es, den historischen Wert des Gebäudes langfristig zu sichern und den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Der Eigentümer möchte das Gebäude nach Behördenangaben ebenfalls erhalten. Weitere Details zu den geplanten Maßnahmen wurden jedoch bisher nicht bekannt gegeben.
Die Stadt Parchim selbst verfügt über keine eigene Bauaufsichtsbehörde. „Daher sind wir in dieser Angelegenheit bisher nur flankierend tätig geworden“, heißt es aus dem Rathaus. Zu den unterstützenden Maßnahmen gehörte unter anderem die Sperrung des Bürgersteigs vor dem Gebäude, um Passanten und parkende Fahrzeuge vor herabfallenden Fassadenteilen oder Dachziegeln zu schützen.



