Rechtsstreit um Schabowski-Zettel erreicht Bundesverwaltungsgericht
Schabowski-Zettel: Rechtsstreit vor Bundesverwaltungsgericht

Historischer Zettel längerer juristischer Auseinandersetzung

Der sogenannte Schabowski-Zettel, der als eines der bedeutendsten Zeitdokumente des Mauerfalls gilt, steht erneut im Mittelpunkt eines Rechtsstreits. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich in Kürze mit dem Fall befassen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eine Revision zugelassen hat. Dieser Schritt markiert die nächste Instanz in einer bereits jahrelangen juristischen Auseinandersetzung.

Die historische Bedeutung des Dokuments

Am 9. November 1989 ging SED-Politbüromitglied Günter Schabowski in die Weltgeschichte ein, als er während einer Pressekonferenz auf die Frage nach den neuen Reiseregelungen für DDR-Bürger antwortete: "Sofort, unverzüglich." Diese Worte, die auf einem handgeschriebenen Sprechzettel festgehalten wurden, führten unmittelbar zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer. Das Haus der Geschichte in Bonn erwarb das Dokument für 25.000 Euro und präsentiert es seither als zentrales Exponat seiner Ausstellung zur deutschen Wiedervereinigung.

Journalistischer Auskunftsanspruch gegen Anonymitätszusage

Ein Journalist der "Bild"-Zeitung fordert seit Langem die Offenlegung der Namen der Personen, die den Zettel an das Museum verkauft haben. Der Kläger beruft sich dabei auf seinen presserechtlich garantierten Auskunftsanspruch. Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatten der Klage in früheren Instanzen stattgegeben. Das Haus der Geschichte, das von einer Stiftung des öffentlichen Rechts getragen wird, verweigert jedoch bislang die geforderten Angaben mit dem Hinweis, dass den Verkäufern während der Verhandlungen ausdrücklich Anonymität zugesichert worden war.

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Grundsätzliche Bedeutung des Falls

Die Richter in Münster haben die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zugelassen. Es geht hier nicht nur um die konkreten Umstände des Verkaufs, sondern auch um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Schutz persönlicher Daten sowie vertraglicher Vereinbarungen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte somit Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle in deutschen Museen und Archiven haben.

Wann genau das Gericht in Leipzig mit der Verhandlung beginnen wird, ist derzeit noch offen. Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts bestätigte lediglich, dass die Akten nun an das Bundesverwaltungsgericht weitergeleitet werden. Der Ausgang dieses Verfahrens wird mit Spannung erwartet, da er nicht nur die Zukunft des Schabowski-Zettels als Ausstellungsstück, sondern auch die Transparenz von Museumsakquisitionen insgesamt betreffen könnte.

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