Das Ende der Zeitzer Propstei: Historisches Gebäude weicht Schulbau
Die Zeitzer Domfreiheit, auch als „Capitulsfreiheit“ bekannt, bildete über Jahrhunderte einen eigenständigen Stadtbereich mit besonderen kirchlichen Rechten und Privilegien. Dieser historische Komplex erlebte 1901 einen entscheidenden Einschnitt, als die Propstei in der Domherrenstraße für einen Schulbau abgetragen wurde.
Historischer Wohnsitz von Bischof Julius von Pflug
Das Gebäude diente einst als Wohn- und Amtssitz des Propstes und späteren Naumburger Bischofs Julius von Pflug. Es befand sich gegenüber den heutigen Adressen Domherrenstraße 6 und 7 und war ein bedeutendes Zeugnis der lokalen Geschichte. Nach der Säkularisation ging das Anwesen in den Besitz des „Königlichen Domänen-Fiskus“ über und wurde als Rent- und Steueramt genutzt.
Abriss für die Erweiterung der 3. Stadtschule
Für den notwendig gewordenen Erweiterungsbau der 3. Stadtschule – der damaligen Mädchenvolksschule am Nikolaiplatz – wurde die Propstei im Jahr 1901 endgültig abgerissen. Der Schulbau selbst wurde 1902 ausgeführt und beherbergt heute die Volkshochschule des Burgenlandkreises in der Domherrenstraße 1. Dieser Schritt markierte das Ende eines historischen Bauwerks, das jahrhundertelang das Stadtbild von Zeitz geprägt hatte.
Die Bedeutung der Domfreiheit
Die Zeitzer Domfreiheit war ein in sich geschlossener Bereich mit eigener Rechtsstellung, der über lange Zeit das kirchliche und städtische Leben beeinflusste. Der Abriss der Propstei symbolisiert einen Wendepunkt in der Stadtentwicklung, bei dem Bildungsbedürfnisse über den Erhalt historischer Bausubstanz gestellt wurden. Die Entscheidung von 1901 zeigt, wie infrastrukturelle Erfordernisse das architektonische Erbe einer Stadt verändern können.
Heute erinnern nur noch historische Aufzeichnungen und Archivmaterialien an das einstige Gebäude, das einst einem bedeutenden Geistlichen als Wohnsitz diente. Die Geschichte der Domfreiheit und ihrer Propstei bleibt jedoch ein wichtiger Teil des kulturellen Gedächtnisses von Zeitz.



