Rechtsstreit um Schabowski-Zettel: Haus der Geschichte verweigert Namen der Verkäufer
Schabowski-Zettel: Streit um Verkäufer-Anonymität geht weiter

Rechtsstreit um Schabowski-Zettel: Haus der Geschichte verweigert Namen der Verkäufer

Der berühmte Schabowski-Zettel, der die Maueröffnung 1989 einleitete, bleibt im Zentrum eines anhaltenden Rechtsstreits. Ein Journalist einer überregionalen Tageszeitung fordert seit Jahren die Offenlegung der Namen der Personen, die das historische Dokument an das Haus der Geschichte verkauften. Das Museum in Bonn verweigert diese Angaben jedoch konsequent, da den Verkäufern während der Verhandlungen Anonymität zugesichert wurde.

Gerichtsverfahren erreicht nächste Instanz

Der Rechtsstreit hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erreicht. Vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ging ein Antrag auf Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das OVG hatten zuvor der Klage des Reporters stattgegeben, der sich auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch beruft. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen die Richter in Münster jedoch eine Revision zu.

Historische Bedeutung des Dokuments

Das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski ging am 9. November 1989 in die Weltgeschichte ein, als er bei einer Pressekonferenz auf die Frage nach den neuen Reiseregelungen für DDR-Bürger antwortete: „Sofort, unverzüglich.“ Diese Worte führten wenig später zur ungewollten Maueröffnung in Berlin. Der Sprechzettel Schabowskis, den das Haus der Geschichte für 25.000 Euro erwarb, ist ein zentrales Exponat der Ausstellung und symbolisiert einen Wendepunkt der deutschen Geschichte.

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Positionen im Konflikt

Der klagende Reporter argumentiert, dass sein Auskunftsanspruch für journalistische Recherchen essenziell sei. Das Haus der Geschichte, das von einer Stiftung des öffentlichen Rechts getragen wird, hält dagegen an der vertraglich vereinbarten Anonymität der Verkäufer fest. Diese Spannung zwischen Transparenzpflicht und Vertraulichkeit bildet den Kern des juristischen Disputs.

Wann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Fall verhandeln wird, ist derzeit noch offen. Laut OVG-Sprecherin Gudrun Dahme werden die Akten nun an das höhere Gericht weitergeleitet. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle im Kultur- und Medienbereich haben.

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