Deutsche Universität zahlt für Rückgabe von Cooks kolonialem Raubgut an Māori
Uni Tübingen zahlt für Rückgabe von Cooks Raubgut

Deutsche Universität übernimmt Kosten für Rückführung von Cooks kolonialem Erbe

Vor mehr als 250 Jahren brachte der berühmte britische Seefahrer Captain James Cook (1728–1779) während einer Entdeckungsreise in Neuseeland eine heilige Holzskulptur nach Europa. Bis heute bleibt unklar, ob es sich um ein Geschenk oder um kolonialen Raub handelte. Jetzt muss die Universität Tübingen für die Rückgabe des wertvollen Kulturguts an die Māori aufkommen.

Spirituelles Herzstück kehrt nach Neuseeland zurück

Das sogenannte „Pou der Hinematioro“ – ein kunstvoll geschnitztes Ahnenbild aus Holz – gilt als spirituelles Herzstück eines indigenen Stammes in Neuseeland. Captain Cook hatte die Skulptur 1771 nach London gebracht. Über Umwege gelangte sie 1937 in die Ethnologische Sammlung der Universität Tübingen, nachdem sie zuvor im Besitz eines Privatsammlers in Wien war.

Jahrzehntelang lag das Artefakt unbeachtet im Archiv, bis es in den 1990er Jahren wiederentdeckt wurde. Seitdem pflegte die Universität einen regelmäßigen Austausch mit der Herkunftsgemeinschaft. Mehrfach reisten Delegationen der neuseeländischen Ureinwohner nach Tübingen, um das kulturell bedeutsame Stück zu besichtigen.

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Ministerin begrüßt historische Verantwortung

Die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (60, Grüne) gab nun bekannt, dass die Skulptur voraussichtlich bereits im nächsten Monat an die Māori zurückgeführt wird. „Ich bin froh, dass sich die Gremien der Universität ihrer historischen Verantwortung bewusst sind und eine Rückgabe der Skulptur beschlossen haben“, erklärte die Ministerin.

Damit übernimmt die renommierte Hochschule die Konsequenzen für eine Handlung, die auf den britischen Entdecker James Cook zurückgeht. Die Universität äußert sich vorerst nicht zu den konkreten Kosten der Rückführung. Klar ist jedoch, dass sich Großbritannien, in dessen Auftrag Cook unterwegs war, nicht an den Ausgaben beteiligen muss.

Keine rechtliche Grundlage für Kostenforderungen

Prof. Ernst Seidl (64), der zuständige Kunsthistoriker und Museumsleiter, erläutert die Situation: „Da das Objekt auf unbekannten Wegen aus Großbritannien über Österreich an die Tübinger Sammlung kam, wäre eine Kostenforderung – egal ob von britischer oder österreichischer Seite an uns oder umgekehrt – aussichtslos. Daher wurde diesbezüglich auch nicht angefragt.“

Victor Walker, Sprecher der Māori-Gemeinschaft Te Aitanga-a-Hauiti, zeigt sich überglücklich über die bevorstehende Rückkehr des Ahnenbilds: „Wenn wir es berühren oder in seiner Nähe sind, spüren wir den Atem und die Präsenz unserer Ahnen und fühlen uns lebendig.“ Für die indigene Gemeinschaft bedeutet die Rückgabe nicht nur die Wiedererlangung eines kulturellen Symbols, sondern auch die Wiederherstellung einer spirituellen Verbindung zu ihren Vorfahren.

Die Universität Tübingen setzt mit dieser Entscheidung ein wichtiges Zeichen im Umgang mit kolonialem Erbe und übernimmt Verantwortung für historisches Unrecht, auch wenn die genauen Umstände des Erwerbs vor 250 Jahren nie vollständig geklärt werden können.

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