EuGH definiert Pastiche-Regeln: Kraftwerk vs. Pelham erhält neue Leitlinien für Sampling
EuGH setzt Maßstäbe im Kraftwerk-Pelham-Sampling-Streit

EuGH schafft neue Leitlinien für Sampling im jahrzehntelangen Kraftwerk-Streit

Im mehr als zwei Jahrzehnte andauernden Rechtsstreit zwischen der Elektropop-Legende Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wegweisende Entscheidungen getroffen. Das höchste europäische Gericht in Luxemburg hat präzise Leitlinien zum Thema Sampling als sogenanntes Pastiche entwickelt, die erhebliche Auswirkungen auf Kreative und Rechteinhaber in der gesamten Musikindustrie haben werden.

Der historische Fall: Zwei Sekunden, die die Musikwelt verändern

Der Rechtsstreit dreht sich um eine nur zwei Sekunden lange Tonfolge aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ aus dem Jahr 1977. Der Hip-Hop-Produzent Moses Pelham entnahm diesen Rhythmus-Loop, verlangsamte ihn leicht und verwendete ihn in seinem Song „Nur mir“ aus dem Jahr 1997 – ohne vorherige Zustimmung der legendären Elektro-Band. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte daraufhin den Produzenten, was einen der längsten und bedeutendsten Urheberrechtsstreite der deutschen Musikgeschichte auslöste.

Was ist ein Pastiche? EuGH definiert klare Kriterien

Im Mittelpunkt der neuen EuGH-Entscheidung steht die präzise Definition des Pastiche-Begriffs. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg legten fest, dass Pastiches zu den Ausnahmen im Urheberrecht gehören, die eine Vervielfältigung geschützter Werke ohne Zustimmung ermöglichen können. Konkret definierte der EuGH Pastiches als Schöpfungen, die:

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram
  • an ein bestehendes Werk erinnern
  • gleichzeitig wahrnehmbare Unterschiede aufweisen
  • mit dem Originalwerk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen

Dieser künstlerische Dialog kann verschiedene Formen annehmen, darunter offene Nachahmungen eines bestimmten Stils, künstlerische Hommagen oder humoristische Auseinandersetzungen mit dem Originalwerk. Die Entscheidung schafft damit erstmals europaweit klare rechtliche Rahmenbedingungen für eine Praxis, die in der Musikindustrie seit Jahrzehnten weit verbreitet ist.

Bundesgerichtshof muss nun konkreten Fall entscheiden

Ob im konkreten Fall des kopierten Kraftwerk-Beats tatsächlich ein solcher künstlerischer Dialog vorliegt, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden. Der BGH hatte sich zuvor an den Europäischen Gerichtshof gewandt und um eine präzisere Definition des Pastiche-Begriffs gebeten. Bei seiner nun ausstehenden Entscheidung muss das deutsche Höchstgericht die Leitlinien aus Luxemburg zwingend berücksichtigen.

Urheberrechtsexperte Till Kreutzer sieht in der EuGH-Entscheidung sehr gute Chancen für Moses Pelham vor dem Bundesgerichtshof. „Der EuGH hat jetzt die Tür aufgemacht für Sampling als Pastiche“, stellt Kreutzer fest. Gleichzeitig betont er, dass nicht jeder Remix automatisch unter diese Ausnahmeregelung falle. Entscheidend sei, dass erkennbar sein müsse, dass es sich um eine bewusste Übernahme handele und diese Übernahme dazu diene, dass sich der neu schaffende Künstler mit dem älteren Werk auseinandersetze.

Beide Seiten werten EuGH-Entscheidung als Erfolg

Interessanterweise verbuchen beide Prozessparteien die Luxemburger Entscheidung als Erfolg für ihre jeweilige Position. Der Prozessvertreter von Moses Pelham, Andreas Walter, sieht in der EuGH-Entscheidung einen klaren Gewinn. „Der EuGH hat die Grenzen fürs Sampling weit gezogen“, so Walter. Gleichzeitig betont er, dass damit klargestellt sei, dass „nicht irgendwelche KI-Anwendungen“ einfach alles kopieren und kombinieren könnten.

Laut der Kanzlei Schalast, die Pelham vertritt, ist das Verfahren auch von großer Bedeutung für Internetnutzerinnen und -nutzer, die kreative Inhalte wie Memes, GIFs oder innovative Remixes produzieren. „Eine enge Auslegung der Pastiche-Schranke hätte diese alltägliche digitale Kreativität mit dem Urheberrecht kollidieren lassen“, heißt es in einer offiziellen Mitteilung.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Auf der anderen Seite betont Hermann Lindhorst, der Vertreter von Kraftwerk, dass Sampling weiterhin nur in engen Grenzen möglich bleibe. „Es bleibt dabei, dass Sampling nur in engen Grenzen möglich ist. Und der BGH muss nun ausloten, ob Moses Pelham diese Grenzen eingehalten hat“, so Lindhorst. Im Grundsatz sei die Entscheidung jedoch auch ein Erfolg für Kraftwerk, da klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen worden seien.

Rechtsstreit mit langer Geschichte und komplexer Zeitachse

Der Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham durchläuft seit mehr als 20 Jahren alle juristischen Instanzen und wird die Gerichte auch in Zukunft beschäftigen. Bereits 2019 hatte der Europäische Gerichtshof ein erstes Urteil gesprochen, in dem er enge Grenzen für Sampling festlegte. Der Bundesgerichtshof verwies die Sache daraufhin an das Oberlandesgericht Hamburg zurück.

Das Hamburger Gericht unterschied in seiner Entscheidung zwischen drei verschiedenen zeitlichen Abschnitten: Für die Zeit vor 2002, als nur nationale Urheberrechtsregeln galten, erhielt Pelham endgültig Recht. Seit 2002 gilt jedoch eine europäische Urheberrechtsrichtlinie, weshalb das Gericht ab diesem Zeitpunkt Kraftwerk Recht gab. Diese Entscheidung liegt derzeit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht, das bereits 2016 einmal zugunsten von Pelham entschieden hatte. Ein neuer Verfahrenstermin steht noch nicht fest.

In der aktuellen EuGH-Entscheidung beschäftigte sich der Gerichtshof ausschließlich mit dem dritten Zeitraum ab Juni 2021, da ab diesem Zeitpunkt der Pastiche-Begriff durch EU-Recht im deutschen Recht eingeführt wurde.

Branchenverband warnt vor anhaltender Rechtsunsicherheit

René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), weist auf erhebliche Rechtsunsicherheiten hin, die seit 2021 bestehen. „Allerdings liegt es nun wiederum am Bundesgerichtshof, hierzu verlässliche Leitplanken zu entwickeln“, so Houareau. Die Musikindustrie erwarte mit Spannung die endgültige Entscheidung des BGH, die klare Handlungsrichtlinien für Produzenten, Künstler und Rechteinhaber schaffen müsse.

Die EuGH-Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Sampling-Phänomens. Sie schafft erstmals europaweit einheitliche Kriterien für die Bewertung kreativer Aneignungen und setzt damit Maßstäbe, die weit über den konkreten Fall von Kraftwerk und Moses Pelham hinausreichen. Die endgültige Klärung des historischen Rechtsstreits bleibt jedoch weiterhin Aufgabe der deutschen Gerichte.