EuGH definiert Sampling-Regeln: Kraftwerk-Streit um Pastiche-Ausnahme geht weiter
EuGH setzt Maßstäbe im Kraftwerk-Sampling-Streit

EuGH schafft neue Leitlinien für Sampling als Pastiche

Im mehr als zwei Jahrzehnte andauernden Rechtsstreit zwischen der Elektropop-Legende Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bedeutende neue Maßstäbe gesetzt. Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden, dass das Kopieren von Musiksequenzen, sogenanntes Sampling, unter bestimmten Bedingungen als Pastiche ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zulässig sein kann. Diese wegweisende Entscheidung betrifft den jahrzehntelangen Konflikt um einen zweisekündigen Rhythmus-Loop aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" von 1977.

Der historische Fall: Zwei Sekunden, zwanzig Jahre Streit

Der Rechtsstreit entzündete sich an einer minimalen, aber bedeutsamen Tonfolge. Moses Pelham entnahm 1997 eine zweisekündige Sequenz aus dem Kraftwerk-Klassiker, verlangsamte sie leicht und verwendete sie in seinem Song "Nur mir" - ohne vorherige Zustimmung der Band. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte den Produzenten daraufhin, was einen der längsten und aufmerksamkeitsstärksten Urheberrechtsfälle der deutschen Musikgeschichte auslöste. Da Sampling in der Musikindustrie eine weit verbreitete Praxis darstellt, hat dieser Streit enorme Signalwirkung für die gesamte Branche.

Was genau ist ein Pastiche im Urheberrecht?

Im Zentrum der aktuellen EuGH-Entscheidung steht die präzise Definition des Pastiche-Begriffs. Pastiches gehören neben Karikatur und Parodie zu den Ausnahmen im Urheberrecht, die eine Vervielfältigung geschützter Werke ohne explizite Zustimmung ermöglichen. Die Richterinnen und Richter des EuGH legten nun verbindlich fest: Der Begriff umfasst Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Darüber hinaus müssen sie mit dem Originalwerk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen.

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Dieser künstlerische Dialog kann verschiedene Formen annehmen:

  • Die offene Nachahmung eines bestimmten Stils
  • Eine Hommage an das ursprüngliche Werk
  • Eine humoristische oder kritische Auseinandersetzung

Ob im konkreten Fall des kopierten Kraftwerk-Beats ein solcher Dialog vorliegt, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) klären. Das höchste deutsche Zivilgericht hatte sich zuvor an den EuGH gewandt und um eine präzisere Definition der Pastiche-Ausnahme gebeten.

Rechtsexperten bewerten die Entscheidung unterschiedlich

Urheberrechtsexperte Till Kreutzer sieht sehr gute Chancen für Moses Pelham vor dem Bundesgerichtshof. "Der EuGH hat jetzt die Tür aufgemacht für Sampling als Pastiche", stellt er fest. Gleichzeitig warnt er: Nicht alles, "was irgendwie ein Remix ist", könne unter diese Ausnahme fallen. Es müsse erkennbar sein, dass es sich um eine bewusste Übernahme handelt und diese Übernahme dazu dient, dass sich der neu schaffende Künstler mit dem Originalwerk auseinandersetzt.

Der Prozessvertreter von Pelham, Andreas Walter, verbucht die Entscheidung als klaren Gewinn. Der EuGH habe die Grenzen für legales Sampling deutlich erweitert. Zugleich sei klargestellt, dass "nicht irgendwelche KI-Anwendungen" alles kopieren und kombinieren könnten. Laut Walters Kanzlei Schalast ist das Verfahren auch relevant für Internetnutzerinnen und -nutzer, die kreative Inhalte wie Memes, GIFs oder Remixes produzieren.

Der Vertreter der Gegenseite, Hermann Lindhorst, hält dagegen: "Es bleibt dabei, dass Sampling nur in engen Grenzen möglich ist. Und der BGH muss nun ausloten, ob Moses Pelham diese Grenzen eingehalten hat." Im Grundsatz sei die Entscheidung dennoch ein Erfolg für Kraftwerk, da klare Rahmenbedingungen geschaffen wurden.

Ein Verfahren mit langer Geschichte und komplexen Zeitabschnitten

Der Rechtsstreit durchläuft seit über zwanzig Jahren alle juristischen Instanzen und wird sie auch weiterhin beschäftigen. Der EuGH sprach bereits 2019 ein erstes Urteil, in dem er enge Grenzen für Sampling setzte. Der BGH verwies die Sache anschließend an das Oberlandesgericht Hamburg zurück, das zwischen drei zeitlichen Abschnitten unterschied:

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  1. Vor 2002, als nur nationale Urheberrechtsregeln galten - hier erhielt Pelham endgültig Recht
  2. Seit 2002 gilt eine europäische Urheberrechtsrichtlinie - hier gab das Hamburger Gericht Kraftwerk Recht
  3. Ab Juni 2021, als der Pastiche-Begriff durch EU-Recht im deutschen Recht eingeführt wurde

Die aktuelle EuGH-Entscheidung befasst sich ausschließlich mit dem dritten Zeitraum ab Juni 2021. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zum zweiten Zeitraum liegt derzeit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht, das bereits 2016 einmal zugunsten von Pelham entschieden hatte.

Branchenverband warnt vor anhaltender Rechtsunsicherheit

René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), verweist auf eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die seit 2021 bestehe. "Allerdings liegt es nun wiederum am Bundesgerichtshof, hierzu verlässliche Leitplanken zu entwickeln", so Houareau. Die Musikindustrie erwartet klare Richtlinien, die sowohl die Rechte der Urheber schützen als auch kreative Prozesse nicht unnötig behindern.

Die endgültige Entscheidung im konkreten Fall zwischen Kraftwerk und Moses Pelham steht noch aus. Der Bundesgerichtshof muss nun unter Berücksichtigung der EuGH-Leitlinien klären, ob die Verwendung des zweisekündigen Samples als Pastiche zu bewerten ist. Diese Entscheidung wird nicht nur den Ausgang dieses historischen Streits bestimmen, sondern auch die Zukunft des Samplings in der europäischen Musiklandschaft maßgeblich prägen.