Europäische Außenminister warnen Israel vor Todesstrafe-Plänen
Das israelische Parlament stimmt am Montag über einen höchst kontroversen Gesetzentwurf ab, der die Einführung der Todesstrafe für terroristisch motivierte Morde vorsieht. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich in einer gemeinsamen Erklärung seine »tiefe Besorgnis« über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht.
Internationale Kritik an israelischem Vorhaben
»Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung«, erklärten die vier europäischen Außenminister in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. »Deshalb lehnen wir die Todesstrafe weltweit unter allen Umständen ab.« Die Regierungen aus Berlin, Paris, Rom und London forderten die israelischen Verantwortlichen nachdrücklich auf, die umstrittenen Pläne aufzugeben.
Die Minister kritisierten insbesondere den »de facto diskriminierenden« Charakter des Gesetzentwurfs. Eine Verabschiedung berge das ernste Risiko, Israels Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen und Menschenrechtsstandards zu untergraben. Auch der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, appellierte an das israelische Parlament, den Gesetzentwurf nicht zu verabschieden.
Kontroverse um diskriminierende Wirkung
Der Vorstoß geht auf die Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir zurück und gilt als besonders umstritten. Menschenrechtsorganisationen und Kritiker sehen in dem Entwurf ein rassistisches Element, da er de facto hauptsächlich Palästinenser betreffen würde. Bei einer Billigung der Initiative müssten Palästinenser, die vor Militärgerichten in den besetzten Gebieten wegen terroristisch motivierter Morde verurteilt werden, mit einer obligatorischen Todesstrafe rechnen.
Für zivile Gerichte in Israel sieht der Gesetzentwurf vor, dass Personen, die wegen terroristisch motivierter Morde mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt werden, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden können. Das Urteil kann in beiden Fällen angefochten werden.
Historischer Kontext und aktuelle Debatte
Israel hatte die Todesstrafe für Mord bereits im Jahr 1954 offiziell abgeschafft. Das israelische Rechtssystem ermöglichte zwar weiterhin die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Ausnahmefällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war jedoch das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe tatsächlich vollstreckt wurde.
Polizeiminister Ben-Gvir bezeichnete den Gesetzentwurf als das »wichtigste Vorhaben der vergangenen Jahre«. Der Sicherheitsausschuss der Knesset hatte den Entwurf zuletzt für die zweite und dritte Lesung gebilligt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Zvika Fogel, sprach von einem »wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Abschreckung des Staates Israel«.
Menschenrechtsorganisationen weltweit hatten bereits im Vorfeld der Abstimmung zu einem Stopp des kontroversen Vorhabens aufgerufen und warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Der Europarats-Generalsekretär Alain Berset betonte, das Vorhaben bedeute »einen schweren Rückschritt gegenüber dem faktisch seit langem geltenden Moratorium für die Todesstrafe« in Israel.



