Bundestags-Experten: Deutschland könnte durch US-Basen Beihilfe zum Völkerrechtsbruch leisten
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben in einem aktuellen Gutachten eine alarmierende Einschätzung vorgelegt: Deutschland könnte sich durch die Bereitstellung von US-Militärbasen auf deutschem Boden der Beihilfe zum Völkerrechtsbruch schuldig machen. Die Experten bewerten den Krieg der USA und Israels gegen den Iran als eindeutigen Verstoß gegen das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot.
Völkerrechtswidrige Angriffe ohne UN-Mandat
In der 12-seitigen Analyse, die vom Linken-Abgeordneten Ulrich Thoden in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen die Wissenschaftler klar: Die militärischen Angriffe auf den Iran stellen „nach herrschender Ansicht“ einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Weder seien sie durch das Recht auf Selbstverteidigung gedeckt noch durch ein Mandat des UN-Sicherheitsrats autorisiert worden.
Die Experten gehen der zentralen Frage nach, ob die mögliche Nutzung von Militärbasen wie dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein für Angriffe gegen den Iran eine Beihilfehandlung darstellt, für die Deutschland völkerrechtlich Verantwortung tragen muss. Ihr Fazit: „Dies ist vorbehaltlich der konkreten Umstände der Nutzung jedenfalls nicht ausgeschlossen.“
US-Basen als deutsches Hoheitsgebiet
Ein entscheidender Punkt in der Argumentation: US-Militärbasen in Deutschland sind kein US-Territorium, sondern gehören zum Hoheitsgebiet des Gaststaates. Die Wissenschaftler verweisen auf eine frühere Analyse zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, in der bereits das „bloße Zur-Verfügung-Stellen“ belarussischen Staatsgebietes für russische Angriffshandlungen als Beihilfe gewertet wurde.
Potentiell komme ein Verstoß gegen das Gewaltverbot „aufgrund indirekter Gewaltanwendung“ in Betracht. Die Experten betonen damit, dass Deutschland nicht direkt angreifen muss, um völkerrechtlich haftbar zu werden – bereits die Unterstützungshandlung könnte ausreichen.
Unklare Nutzung von Ramstein für Iran-Angriffe
Wie genau der Stützpunkt Ramstein für die Angriffe auf den Iran genutzt wird, bleibt allerdings unklar. Der Standort gilt als wichtiges Drehkreuz für die US-Streitkräfte in Europa, dem Nahen Osten und Afrika. Ob er direkt für Kampfhandlungen verwendet wird, ist nicht öffentlich bekannt.
Während Spanien die Nutzung zweier US-Militärbasen in Andalusien für die Iran-Angriffe gleich zu Beginn des Krieges untersagt hat, ist die Bundesregierung von einem solchen Schritt für die US-Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Spangdahlem in Rheinland-Pfalz abgesehen. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte Anfang März: „Die Nutzung der Militärbasen in Deutschland unterliegt rechtlichen Verabredungen beziehungsweise Verträgen, die völkerrechtlichen Bestand haben.“
Auswärtiges Amt weist Vorwürfe zurück
Das Auswärtige Amt hatte in der vergangenen Woche den Vorwurf zurückgewiesen, Deutschland würde „in irgendeiner Art und Weise Aggressionshandlungen“ im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg begehen. Zuvor hatte der iranische Botschafter in Berlin, Madschid Nili, von der Bundesregierung Auskunft über eine mögliche Nutzung des US-Stützpunkts Ramstein für Kampfhandlungen verlangt. Nach Angaben der Botschaft gibt es auf diese Anfrage weiterhin keine Antwort.
Mögliche Wiedergutmachungspflichten
Die Wissenschaftlichen Dienste stützen ihre Bewertung maßgeblich auf den Artikelentwurf der Völkerrechtskommission von 2001. Sollte Deutschland eine sogenannte Staatenverantwortlichkeit für völkerrechtswidriges Handeln nachgewiesen werden, kämen als Formen der Wiedergutmachung in Betracht:
- Finanzieller Schadensersatz
- Anerkennung der Rechtsverletzung
- Erklärung des Bedauerns
- Formale Entschuldigung
Politische Reaktionen und Forderungen
Die USA haben ihre Angriffe auf den Iran mit dem Recht auf Selbstverteidigung begründet und auf die mögliche atomare Bedrohung durch den Iran verwiesen. Die Bundesregierung hat den Krieg bisher nicht völkerrechtlich bewertet, doch die SPD-Fraktion als einer der beiden Koalitionspartner hat die Angriffe als völkerrechtswidrig eingestuft. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich dieser Einschätzung angeschlossen.
Der Linken-Abgeordnete Ulrich Thoden forderte als Konsequenz aus dem Gutachten: „Die Bundesregierung muss der US-Regierung die Nutzung der US-Militärbasen auf deutschem Boden für die Kriegsführung im Iran untersagen.“ Anderenfalls verletze Bundeskanzler Merz seinen Amtseid, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags mit ihren etwa 70 Mitarbeitern stellen den Abgeordneten auf Anfrage neutrale Sachinformationen zur Verfügung. In den vergangenen Tagen haben die Experten mehrere Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg fertiggestellt, die teilweise inhaltsgleich sind.



