Israel führt Todesstrafe für Terroristen ein: Parlament billigt kontroverses Gesetz
Israel führt Todesstrafe für Terroristen ein

Israel verabschiedet umstrittenes Todesstrafengesetz für Terroristen

Das israelische Parlament hat am Montag in einer historischen Entscheidung die Wiedereinführung der Todesstrafe für Terroristen beschlossen. Mit 62 zu 48 Stimmen billigte die Knesset das Gesetz in dritter und letzter Lesung, das von der rechtsextremen Koalitionspartei Otzma Jehudit eingebracht worden war. Eine Enthaltung wurde registriert, während neun der insgesamt 120 Abgeordneten der Abstimmung fernblieben.

Ministerpräsident Netanjahu unterstützt die Maßnahme

Bemerkenswerterweise stimmte auch der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, der 76 Jahre alt ist, für das umstrittene Vorhaben. Das Gesetz sieht vor, dass palästinensische Straftäter, die Israelis aus terroristischen Motiven töten, mit der Todesstrafe oder lebenslanger Haft rechnen müssen. Im offiziellen Gesetzestext heißt es konkret, dass diese Strafe jedem droht, der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt, um einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden oder die Existenz des Staates Israel zu beenden.

Militärgerichte im Westjordanland betroffen

Besonders betroffen sind Palästinenser, die von Militärgerichten im besetzten Westjordanland wegen vorsätzlicher und als Terrortat eingestufter tödlicher Anschläge verurteilt werden. Für sie gilt künftig grundsätzlich die Todesstrafe, wobei das Gesetz unter besonderen Umständen eine Reduzierung auf lebenslange Haft ermöglicht. Diese Regelung hat bereits vor der Abstimmung zu erheblichen Protesten geführt.

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Juristische und internationale Gegenwehr

Die israelische Menschenrechtsorganisation Vereinigung für Bürgerrechte in Israel hat unmittelbar nach der Verabschiedung Klage beim Obersten Gerichtshof eingereicht. Aktivisten hatten zuvor angekündigt, juristisch gegen das Gesetz vorzugehen. International stößt die Entscheidung auf scharfe Kritik. UN-Rechtsexperten warnten bereits im Februar davor, dass Gerichten dadurch die Möglichkeit genommen werde, mildernde Umstände zu berücksichtigen und Strafen individuell anzupassen.

Deutschland und europäische Partner äußern Besorgnis

Die Bundesregierung zeigte sich besorgt über die Entwicklung. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts bekräftigte die klare Ablehnung der Pläne und verwies auf eine gemeinsame Erklärung von Außenminister Johann Wadephul (63, CDU) sowie seinen Kollegen aus Frankreich, Italien und Großbritannien. In dieser Erklärung bezeichneten die vier Minister den faktisch diskriminierenden Charakter des Gesetzentwurfs als besonders beunruhigend.

Historischer Kontext der Todesstrafe in Israel

In Israel ist die Todesstrafe faktisch seit Jahrzehnten ausgesetzt, obwohl sie theoretisch für bestimmte Verbrechen weiterhin möglich bleibt. Die letzte Hinrichtung erfolgte im Jahr 1962, als der NS-Verbrecher Adolf Eichmann exekutiert wurde. Die aktuelle Gesetzesänderung markiert daher eine signifikante Wende in der israelischen Rechtsprechung und löst heftige Kontroversen über Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung aus.

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