Todesstrafe für Terroristen in Israel: Höchstes Gericht prüft umstrittenes Gesetz
Das israelische Parlament hat mit knapper Mehrheit ein höchst kontroverses Gesetz zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen verabschiedet. Diese Entscheidung steht nun vor einer entscheidenden Prüfung durch das höchste Gericht des Landes, wobei juristische Experten davon ausgehen, dass der Vorstoß möglicherweise gekippt werden könnte.
Gesetzesinhalt und internationale Reaktionen
Das neue Gesetz sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel entweder die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. Besonders umstritten ist die Bestimmung, dass vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend ist. Bei einer Verurteilung muss sie binnen 90 Tagen durch Erhängen durch einen Gefängniswärter vollstreckt werden.
International hat das Gesetz scharfe Kritik ausgelöst. Die Bundesregierung äußerte "große Sorge" und betonte, dass die Ablehnung der Todesstrafe ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik sei. Regierungssprecher Stefan Kornelius fügte hinzu, dass die Bundesregierung besorgt sei, dass ein solches Gesetz "wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde".
Politische Unterstützung und Feierlichkeiten
Der Vorstoß geht auf die Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir zurück und wird auch vom rechtskonservativen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu unterstützt. Nach der Verabschiedung des Gesetzes feierten Ben-Gvir und Gleichgesinnte überschwänglich und schenkten Sekt in Plastikgläsern aus.
"Wir haben Geschichte geschrieben", sagte Ben-Gvir in einer Videobotschaft. "Ein Terrorist, der zum Töten geht, soll wissen: Er wird an den Galgen kommen." Der Polizeiminister richtete sich auch an die Europäische Union: "Und ich sage den Vertretern der Europäischen Union, die Druck ausgeübt und Israel bedroht haben: Wir haben keine Angst, wir geben nicht nach. In unserem Land, mit unserer Souveränität, werden wir unsere Bürger schützen."
Internationale und menschenrechtliche Bedenken
Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien hatten bereits vor der Abstimmung "tiefe Besorgnis" über den Gesetzentwurf geäußert und die Todesstrafe als unmenschlich, erniedrigend und wirkungslos bezeichnet. Ihre Aufforderung, die Pläne aufzugeben, blieb jedoch erfolglos.
Die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Petra Bayr, teilte mit, die Abstimmung gefährde Israels Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung der Menschenrechtsorganisation "ernsthaft". Die Mitglieder würden voraussichtlich am 22. April bei ihrer Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe auch über das neue Gesetz sprechen.
Amnesty International forderte die sofortige Aufhebung des Gesetzes und rief die internationale Gemeinschaft zu "maximalem Druck" auf Israel auf. Die Organisation warf Israel vor, ein "System der Apartheid gegen Palästinenser" zu festigen und sprach von einer "Zurschaustellung von Grausamkeit, Diskriminierung und absoluter Missachtung der Menschenrechte".
Juristische Probleme und mögliche Aufhebung
Aus dem Zwang zur Verhängung der Todesstrafe ergibt sich nach Ansicht von Experten ein juristisches Problem. Amir Fuchs vom israelischen Demokratie-Institut erklärte: "So etwas gibt es in keiner demokratischen Rechtsordnung: Eine Todesstrafe, die zwingend ist. Es muss immer einen Ermessensspielraum für das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei der Strafbeantragung geben."
Fuchs fügte hinzu, dass das neue Gesetz zu "den Dingen, die Gerichte in der Regel aufheben" gehöre. Selbst in demokratischen Staaten mit Todesstrafe, wie den USA, gebe es keine Todesstrafe als Zwang. Das Gesetz richte sich ausschließlich gegen Terroristen, die Juden angreifen, was einer gerichtlichen Überprüfung wegen Diskriminierung möglicherweise nicht standhalten würde.
Eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands liegt bereits beim höchsten Gericht vor. Vertreter der Opposition hatten den Mitgliedern von Netanjahus rechtsreligiöser Regierung vorgeworfen, sie schadeten mit dem Gesetz wissentlich und ohne Not dem internationalen Ansehen Israels - obwohl es auch ihnen klar sei, dass das höchste Gericht es mit hoher Wahrscheinlichkeit kippen werde.
Historischer Kontext
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten, beibehalten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war die letzte Vollstreckung.
Die aktuelle Entwicklung markiert somit eine bedeutende Wende in der israelischen Rechtsprechung, die nun vor einer entscheidenden gerichtlichen Prüfung steht. Die internationale Gemeinschaft beobachtet die weitere Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit.



