Der französische Verlag „Les Éditions Albert René“ hat im Rechtsstreit um die Marke „Obelix“ einen wichtigen Erfolg vor dem Gericht der Europäischen Union erzielt. Die Richter in Luxemburg hoben eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auf, das die Eintragung der Marke für ein polnisches Rüstungsunternehmen nicht für nichtig erklären wollte. Der Verlag, der die Rechte an den berühmten Asterix-Comics hält, hatte gegen die Entscheidung geklagt.
Hintergrund des Streits
Der große Gallier Obelix ist neben seinem besten Freund Asterix eine der Hauptfiguren des Kult-Comics, den René Goscinny und Albert Uderzo 1959 gemeinsam schufen. Der Verlag besitzt seit 1998 die Marke „Obelix“ für Waren wie Bücher, Kleidung und Spiele. Im Jahr 2022 trug das EUIPO die Wortmarke jedoch auch für Waffen und Munition eines polnischen Unternehmens ein. Der Verlag kritisierte, dass das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit und das Ansehen der älteren Marke ausnutze und deren Ruf schädigen könnte. Es spiele auf die „Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke“ von Obelix an.
Entscheidung des EUIPO
Das EUIPO wies den Antrag des Verlags auf Nichtigerklärung zurück. Es argumentierte, dass die Bekanntheit der älteren Marke nicht hinreichend sicher nachgewiesen worden sei. Nur wenn eine Marke hinreichend bekannt ist, gilt ein weitergehender Markenschutz. Andernfalls liegt selbst bei identischen Marken keine Markenverletzung vor, wenn sie für ganz unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen gelten – wie im Fall von Comics und Waffen. Zudem bezweifelte die Behörde, dass Käufer von Waffen deren Eigenschaften gedanklich mit der Comicfigur in Verbindung bringen würden.
Urteil des EU-Gerichts
Das EU-Gericht erteilte dieser Argumentation eine Absage. Die Analyse des EUIPO sei unvollständig und fehlerhaft gewesen. So habe die Behörde bestimmte Belege für die Bekanntheit der Marke nicht korrekt gewürdigt. Außerdem habe sie Beweismittel nicht übergehen dürfen, in denen das Zeichen gemeinsam mit der Marke „Asterix“ verwendet wurde. Zudem habe das EUIPO die Verbindung zwischen den beiden Marken nicht ausreichend beachtet. Das Gericht verwies den Fall nun zur erneuten Prüfung an das Europäische Markenamt zurück. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden.
Der Verlag zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Man hoffe, dass das Markenamt nun zu einer anderen Entscheidung komme. Das Rüstungsunternehmen äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil. Die endgültige Entscheidung über die Marke „Obelix“ für Waffen bleibt damit vorerst offen.



