Russland erklärt deutsche Besatzungsverbrechen zum Völkermord
Die russische Regierung hat eine historische Entscheidung getroffen: Die während des Zweiten Weltkriegs von deutschen Besatzern in der Sowjetunion begangenen Verbrechen werden nun offiziell als Völkermord eingestuft. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete entsprechende Änderungen am Strafgesetzbuch, die die Leugnung dieses Genozids unter Strafe stellen.
Neue Gesetzeslage mit weitreichenden Konsequenzen
Wer sich in Russland nicht an die staatlich vorgegebene Bezeichnung „Genozid am sowjetischen Volk“ hält, dem drohen ernsthafte Konsequenzen. Das Gesetz sieht Geldstrafen von bis zu drei Jahreseinkommen oder Zwangsarbeit für bis zu drei Jahre vor. Diese Bestimmungen gelten sowohl für Wissenschaftler und Journalisten als auch für die allgemeine Bevölkerung.
Die Maßnahme erfolgt in einer Zeit, in der Moskau sich verstärkt gegen wahrgenommene Versuche wehrt, das Leid der sowjetischen Bevölkerung während des Krieges oder den Beitrag der Sowjetunion zum Sieg über das nationalsozialistische Deutschland herunterzuspielen.
Historischer Kontext und wissenschaftliche Debatte
Zwischen 1941 und 1944 begingen deutsche Besatzungstruppen in der Sowjetunion schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Allein die fast dreijährige Belagerung Leningrads (heute Sankt Petersburg) durch die Wehrmacht forderte schätzungsweise 1,1 Millionen Menschenleben.
In der internationalen Geschichtsforschung und Rechtsprechung werden bislang jedoch nur bestimmte Aspekte der Besatzungspolitik als Völkermord klassifiziert – insbesondere die systematische Ermordung der jüdischen Bevölkerung sowie der Sinti und Roma. Die russische Festlegung auf einen umfassenden Genozid am sowjetischen Volk stellt daher eine bedeutende Abweichung von dieser wissenschaftlichen Konsens dar.
Weitere Maßnahmen und internationale Auswirkungen
Parallel zur Gesetzesänderung plant Russland, das geschlossene Museum für das Lagersystem Gulag in Moskau in eine Ausstellung über die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen umzuwidmen. Dies wird von Kritikern als Versuch gewertet, die eigenen stalinistischen Verbrechen in den Hintergrund zu drängen.
Das neue Gesetz enthält zudem Bestimmungen zum Schutz von Denkmälern für sowjetische Kriegsopfer. Wer solche Denkmäler entehrt oder beschädigt, muss mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren rechnen. Diese Regelung soll auch im Ausland gelten und könnte beispielsweise die Auflösung von Friedhöfen für sowjetische Kriegsgefangene in Deutschland betreffen.
In vielen osteuropäischen Staaten wie der Ukraine und den baltischen Ländern wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Kriegsdenkmäler demontiert, da die Rote Armee dort nicht nur als Befreier, sondern auch als sowjetische Besatzungsmacht wahrgenommen wird. Die neuen russischen Gesetze könnten zu weiteren internationalen Spannungen in dieser historisch sensiblen Frage führen.



