Gericht bestätigt Verbot für palästinensische Mahnwache in Buchenwald
Eine palästinensische Initiative darf am kommenden Sonntag nicht auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Buchenwald demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen entsprechenden Eilantrag am Donnerstag abgelehnt und damit das Verbot der Stadt Weimar bestätigt. Die geplante Mahnwache unter dem Titel "Kufiyas in Buchenwald" für die Opfer in Gaza kann somit nicht wie vorgesehen stattfinden.
Würde der Opfer als zentrales Argument
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Wahrung der Würde der Opfer und dem Stiftungszweck der Gedenkstätte. "Nach den konkreten Umständen ist zu besorgen, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt wird", zitierte die Zeitschrift Stern eine Gerichtssprecherin. Die Kammer wertete die geplante Demonstration und das Tragen der Kufiya – des traditionellen Palästinensertuchs – als Versuch, die Gedenkstätte als Vehikel für politische Botschaften zum Gazakrieg zu nutzen.
Das Versammlungsgesetz erlaubt es, Demonstrationen an besonders bedeutenden NS-Gedenkstätten einzuschränken oder zu untersagen. Gegen den Beschluss kann die Initiative noch Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen.
Hintergrund der Initiative und alternative Orte
Die Initiative "Kufiyas in Buchenwald" fordert von der Gedenkstätte unter anderem eine "offene Thematisierung des Völkermords in Gaza". Hinter der Kampagne steht eine propalästinensische Gruppierung, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird. Die Aktivisten hatten ihre Aktion während des Gedenkens am früheren NS-Konzentrationslager angekündigt. Bereits 2025 war einer Frau mit Palästinensertuch der Zutritt zum Gelände verweigert worden.
Die Stadt Weimar hatte die Kundgebung auf dem historischen Lagergelände untersagt und als Ausweichort den Theaterplatz in der Innenstadt angeboten. Dagegen war die Initiative vor Gericht gezogen und hatte argumentiert, Solidaritätsbekundungen mit Palästina sowie Kritik an Israel dürften nicht eingeschränkt werden.
Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung
Am Wochenende wird an die Befreiung des ehemaligen Konzentrationslagers vor 81 Jahren erinnert. Dabei werden auch Überlebende erwartet. Bei der zentralen Gedenkveranstaltung am 12. April soll der Schauspieler Hape Kerkeling eine Rede halten, dessen Großvater in Buchenwald inhaftiert war. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) will ein Grußwort sprechen.
Das Gericht betonte, dass der 12. April als Tag der Befreiungsfeierlichkeiten ein besonders sensibler Zeitpunkt sei, an dem politische Proteste die Würde der Opfer und den Charakter der Gedenkstätte gefährden könnten. Die Entscheidung unterstreicht die schwierige Balance zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und dem Schutz historischer Gedenkorte.



