Trump-Regierung definiert Angriffsziele neu: Wie Kriegsverbrechen-Vorwürfe umgangen werden sollen
Trump-Regierung definiert Angriffsziele neu gegen Kriegsverbrechen-Vorwürfe

US-Militärstrategie im Iran: Neue Definition von Angriffszielen soll Kriegsverbrechen-Vorwürfe abwehren

Im anhaltenden Konflikt mit dem Iran lässt die Regierung von US-Präsident Donald Trump (79) ihre Militärstrategie grundlegend überarbeiten. Nach Informationen des Nachrichtenportals POLITICO, das wie BILD zum Medienkonzern Axel Springer gehört, erweitert das Pentagon die Liste potenzieller Angriffsziele um Energieanlagen, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen. Diese doppelte Nutzung soll nach Ansicht von zwei Verteidigungsbeamten solche Infrastrukturen zu legitimen militärischen Zielen machen.

Hintergrund: Trumps Eskalation und der Druck auf die Regierung

Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund wachsenden Drucks auf die Trump-Administration. Der seit Monaten andauernde Krieg gegen Teheran hat zentrale Ziele wie einen Regimewechsel nicht erreicht. Gleichzeitig setzt das Mullah-Regime seine Angriffe auf Nachbarstaaten in der Region fort und hat mit der Blockade der strategisch wichtigen Straße von Hormus die Weltwirtschaft als Geisel genommen.

In dieser angespannten Situation droht Trump zunehmend mit Angriffen auf die iranische Energie-Infrastruktur. „Eine ganze Zivilisation wird heute Nacht sterben und nie wiederkehren“, erklärte der US-Präsident am vergangenen Dienstag in einer dramatischen Ansprache. Um den Vorwurf zu vermeiden, gegen internationales Recht zu verstoßen und Kriegsverbrechen zu begehen, definieren hohe Regierungsbeamte nun neu, wo die Grenze zwischen militärischen und zivilen Zielen verläuft.

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Rechtliche Grauzonen: Doppelt genutzte Infrastruktur als Ziel

Ein konkretes Beispiel für diese Neuausrichtung sind Meerwasserentsalzungsanlagen. Da das iranische Militär ebenfalls auf Trinkwasser angewiesen ist, könnten solche Einrichtungen nach der neuen Interpretation zu legitimen Angriffszielen werden. Sean Timmons, ehemaliger Rechtsberater der US-Armee, erklärt dazu: „Bevor Ziele genehmigt werden, müssen sie einer operativen Rechtsprüfung unterzogen werden. Bestimmte zivile Infrastruktur kann, wenn sie auch vom Militär genutzt wird, nach dem Kriegsrecht ein legitimes Ziel darstellen.“

Diese grundsätzliche Einschätzung teilt auch Michael Schmitt, emeritierter Professor am U.S. Naval War College. Allerdings betont er wichtige Einschränkungen: „Der Angriff darf nicht übermäßige Kollateralschäden für Zivilisten verursachen, und es muss alles getan werden, um diesen Schaden zu minimieren.“ Zu Trumps jüngsten Ankündigungen äußert Schmitt deutliche Bedenken: „Das erscheint mir eindeutig als eine Drohung mit rechtswidrigem Handeln.“

Internationale Kritik: UN warnt vor Verstößen gegen Völkerrecht

Kritik an der geplanten Strategieänderung kommt auch von den Vereinten Nationen. Ein Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres (76) warnte deutlich, dass Angriffe auf zivile Infrastruktur nach internationalem Recht grundsätzlich verboten sind. Selbst wenn bestimmte zivile Einrichtungen sich als militärische Ziele qualifizieren ließen, wäre ein Angriff dennoch rechtswidrig, wenn er das Risiko eines „übermäßigen beiläufigen Schadens für Zivilisten“ birgt.

Die aktuelle Diskussion um die Neuausrichtung der Angriffsziele zeigt, wie sehr die Trump-Regierung unter Druck steht, ihren militärischen Kurs im Iran zu rechtfertigen. Während Brücken und Kraftwerke bereits ins Visier genommen wurden, könnte die Erweiterung auf doppelt genutzte Energieanlagen die Eskalation des Konflikts weiter vorantreiben – mit ungewissen humanitären Folgen für die iranische Zivilbevölkerung.

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