Brandenburg plant Gesetz gegen gefährliche Haustiere
Gefahrtiergesetz in Brandenburg geplant

Die Brandenburger Landesregierung plant ein Gesetz, um die Haltung gefährlicher Tiere in Privathaushalten deutlich zu beschränken. Wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in Potsdam ankündigte, soll das sogenannte Gefahrtiergesetz unter anderem die Haltung, Zucht, Vermehrung und den Handel mit Skorpionen, giftigen Spinnen und Großkatzen verbieten. Hintergrund der Initiative ist unter anderem die vermeintliche Löwensichtung in Kleinmachnow vor einigen Jahren, die eine breite Diskussion über die Sicherheit solcher Tierhaltungen auslöste.

Kaum Kontrollen bisher

Derzeit sei die Anschaffung vieler exotischer Tiere kaum reguliert, und die Haltebedingungen würden nur selten überprüft, kritisierte die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke. Diese Missstände müssten dringend behoben werden, betonte auch Woidke. Künftig soll die Haltung gefährlicher Tiere nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden – und nur dann, wenn der Halter nachweisen kann, dass er die Tiere sachkundig und zuverlässig betreut und eine Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden abgeschlossen hat.

Restriktive Maßnahmen geplant

„Es geht um die Haltung und um den Handel“, führte Woidke aus. Man wolle prüfen, inwieweit das Land in beiden Bereichen „restriktiv aktiv werden“ könne. Dies könne auch ein striktes Halteverbot bestimmter Tierarten umfassen. Die Diskussion über die genaue Ausgestaltung des Gefahrtiergesetzes laufe noch. „Es ist ein sehr komplexes Gesetzesvorhaben“, so der Ministerpräsident. Die Landesregierung erhofft sich von dem neuen Gesetz mehr Sicherheit für die Bevölkerung und einen besseren Schutz der Tiere vor unzureichenden Haltungsbedingungen.

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