Sachsen-Anhalt: Neue Regeln gegen Vetternwirtschaft und Blockaden im Landtag
Neue Regeln gegen Vetternwirtschaft und Blockaden im Landtag

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat weitreichende Konsequenzen aus der Vetternwirtschaftsaffäre in der AfD gezogen. Mit einer Reform, die eine Zweidrittelmehrheit erforderte, wurden neue Regeln beschlossen, die ab der nächsten Landtagswahl im September greifen. Ziel ist es, Missstände wie die Anstellung von Familienangehörigen und überhöhte Mitarbeiterzahlen zu unterbinden sowie Blockaden bei der Wahl des Landtagspräsidenten und von Verfassungsrichtern zu verhindern. Die Reform wurde von den Fraktionen CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne getragen; die AfD stimmte geschlossen dagegen.

Überkreuzbeschäftigungen werden unterbunden

In den vergangenen Wochen waren mehrere Fälle bekannt geworden, in denen AfD-Politiker ihre Familienangehörigen bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigten. Künftig müssen Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten offenlegen, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Falko Grube, nannte dies einen „Akt politischer Hygiene“. Zudem wird die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem auf fünf begrenzt, um Scheinbeschäftigungen zu erschweren. Hintergrund sind Recherchen, die zeigten, dass AfD-Abgeordnete in Sachsen-Anhalt besonders viele Mitarbeiter beschäftigten – eine Politikerin hatte 16 Angestellte. Im Dezember 2025 kamen die damals 23 AfD-Abgeordneten auf insgesamt 162 Mitarbeiter, das sind im Schnitt sieben pro Politiker. Die 40 CDU-Abgeordneten beschäftigten dagegen nur 125 Mitarbeiter, also durchschnittlich drei pro Abgeordnetem.

Wahl des Landtagspräsidenten

Um die erste Sitzung nach der Wahl reibungslos zu gestalten, wurden die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten angepasst. Grundsätzlich darf weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten vorschlagen. Sollte dieser jedoch keine Mehrheit erhalten, können nun auch die anderen Fraktionen Vorschläge einbringen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und arbeitsfähig bleibt, da nur der Präsident Sitzungen einberufen kann. Die Änderung reagiert auf Vorfälle in Thüringen, wo es bei der ersten Sitzung des Landtags im September 2024 zu erheblichen Turbulenzen bei der Wahl der Landtagsspitze kam. Die AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt lehnt die Reform ab – sie beansprucht das Amt des Landtagspräsidenten für sich, sollte sie bei der Wahl stärkste Kraft werden. Co-Fraktionschef Oliver Kirchner sprach von einer „Hütchenspielerreform“ und der „Einführung der totalitären Demokratur“. Die anderen Fraktionen wiesen die Kritik zurück. Selbst wenn man stärkste Kraft werde, bekomme man nicht automatisch alles, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl. Letztlich gehe es um Mehrheiten. Die Grünen pflichteten bei: Die AfD überschütte die anderen Fraktionen regelmäßig mit Hass, daher sei es unsinnig zu erwarten, dass eine solche Partei von den anderen gewählt werde, so der parlamentarische Geschäftsführer Olaf Meister.

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Neuer Weg für den Wahltermin

Für die Festlegung des Wahltermins wird ebenfalls eine Regelung getroffen: Gelingt es nicht, einen Termin für die nächste Landtagswahl zu bestimmen, findet die Neuwahl automatisch am letzten Sonntag des sechzigsten Monats nach Beginn der Wahlperiode statt. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Schumann, betonte, man schütze den Landtag vor Blockaden und Handlungsunfähigkeit. Er warnte vor einem Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien: „Unserem Bundesland droht ein tiefgreifender Umbau des Staates.“

Wahl der Richter am Landesverfassungsgericht

Die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht wird abgesichert. Bislang ist dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, sodass eine Fraktion mit einem Drittel der Stimmen die Wahl blockieren kann. Künftig wird ein Ausweg geschaffen: Scheitert die Wahl neuer Richter, darf das Landesverfassungsgericht dem Landtag Personalvorschläge unterbreiten. Für die Wahl dieser Personen genügt dann die einfache Mehrheit der Mitglieder des Landtags. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Stefan Gebhardt, erklärte, man stärke damit die unabhängige Justiz im Land. Es sei ein gutes Zeichen, wenn fünf Fraktionen ein so umfangreiches Gesetzeswerk gemeinsam verabschiedeten. „Das ist deshalb ein guter Tag für die Demokratie.“

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