In Sachsen-Anhalt wird der Wolf künftig ins Jagdrecht aufgenommen. Der Landtag in Magdeburg hat eine entsprechende Änderung des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Mit der Reform wird zudem eine Regelung zur Ersatzpflicht bei Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eingeführt. Ziel ist es, Landwirte für Schäden an Hochkulturen wie Mais, Raps, Getreide oder Sonnenblumen zu entschädigen.
Wolf bleibt besonders geschützt
Trotz der Aufnahme ins Jagdrecht bleibt der Wolf weiterhin eine besonders geschützte Art. „Durch ein wissenschaftlich fundiertes, revierübergreifendes Bestandsmanagement wollen wir eine verantwortungsvolle Balance zwischen dem Schutz von Menschen und Nutztieren und dem Erhalt eines angemessenen Wolfsbestandes erreichen“, erklärte der wolfspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Räuscher. Er betonte: „Die Änderung des Jagdgesetzes Sachsen-Anhalt bedeutet nämlich nicht, wie von vermeintlichen Umweltschützern häufig behauptet, dass Wölfe nun wahllos geschossen werden dürfen.“
Hintergrund der Entscheidung
Die Entscheidung fiel nach intensiven Diskussionen im Landtag. Befürworter der Reform argumentieren, dass die wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt zunehmend Probleme für die Landwirtschaft verursacht. Risse von Nutztieren und Schäden an Feldfrüchten hätten in den letzten Jahren zugenommen. Die neue Regelung soll daher sowohl den Schutz der Wölfe als auch die wirtschaftlichen Interessen der Landwirte berücksichtigen.
Kritiker der Reform, darunter Umweltverbände, warnen dagegen vor einer Gefährdung der Art. Sie befürchten, dass die Aufnahme ins Jagdrecht zu einer verstärkten Bejagung führen könnte, die den Bestand des Wolfes in Deutschland gefährdet. Die Landesregierung versichert jedoch, dass die Jagd nur unter strengen Auflagen und auf Basis wissenschaftlicher Bestandsdaten erlaubt sein wird.
Entschädigung für Wildschäden
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Einführung einer Ersatzpflicht bei Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen. Bislang mussten Landwirte Schäden durch Wildtiere oft selbst tragen. Künftig sollen sie für Verluste an Hochkulturen wie Mais, Raps oder Sonnenblumen entschädigt werden. Die genauen Modalitäten der Entschädigung werden noch ausgearbeitet, doch die Regierung strebt eine unbürokratische Lösung an.
Die Reform des Landesjagdgesetzes tritt voraussichtlich im Laufe des Jahres in Kraft. Sie ist Teil einer umfassenderen Anpassung der Jagdgesetzgebung in Sachsen-Anhalt, die auch andere Wildtierarten betrifft.



