EU-Ausschuss stimmt für Rückkehrzentren in Drittstaaten nach Einigung von Konservativen mit Rechtsextremen
EU-Ausschuss für Rückkehrzentren in Drittstaaten

EU-Ausschuss ebnet Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten

Die europäische Migrationspolitik steht vor einer weiteren Verschärfung. Ein bedeutender Gesetzesvorschlag zur Schaffung sogenannter »Return Hubs« außerhalb der Europäischen Union hat eine wichtige Hürde im Europaparlament genommen. Im zuständigen Ausschuss für Inneres stimmten am 10. März 2026 konservative Abgeordnete gemeinsam mit rechtsextremen Fraktionen für den kontroversen Entwurf.

Politische Allianz ermöglicht Vorstoß

Vertreter der Europäischen Volkspartei (EVP) erzielten in letzter Minute eine Einigung mit den Rechtsaußen des Parlaments. Diese ungewöhnliche Allianz umging und überstimmte damit den Kompromisstext, den die Fraktionen von Renew, den Sozialdemokraten und den Grünen zur Verabschiedung vorgeschlagen hatten. Der nun angenommene Vorschlag sieht vor, dass die Einrichtung von Zentren außerhalb der EU-Grenzen rechtlich möglich wird.

In diese Rückkehrzentren sollen Geflüchtete geschickt werden, deren Asylanträge endgültig abgelehnt wurden. Die sogenannte Rückführungsverordnung regelt detailliert, dass ausreisepflichtige Asylsuchende, die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können, in diese externen Einrichtungen verbracht werden sollen. Der umfangreiche Gesetzesentwurf enthält darüber hinaus weitere verschärfte Regelungen für Abschiebungsverfahren.

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Geteilte Reaktionen auf den Vorstoß

Die EU-Kommission und die Bundesregierung bewerten die geplanten Verschärfungen als entscheidenden Baustein für eine konsequentere europäische Asylpolitik mit erhöhten Abschiebungszahlen. Der französische EVP-Abgeordnete Francois-Xavier Bellamy feierte die Abstimmung als historischen Schritt: »Dies ermöglicht Europa, die Kontrolle über seine Migrationspolitik zurückzugewinnen und effektiv gegen irreguläre Einreisen vorzugehen.«

Kritiker sehen in den Vorschlägen hingegen problematische Scheinlösungen. Murielle Laurent von der sozialdemokratischen S&D-Fraktion äußerte scharfe Bedenken: »Durch die Auslagerung unserer Asyl- und Rückführungspolitik in Drittläiter treten wir in eine neue Ära des Menschenhandels ein, in der Migranten gegen ihren Willen und gegen Geld ausgewiesen werden.« Menschenrechtsorganisationen befürchten fundamentale Grundrechtsverletzungen der betroffenen Asylsuchenden.

Deutschland treibt Initiative voran

Deutschland spielt eine maßgebliche Rolle bei der Umsetzung dieser Pläne. Gemeinsam mit Griechenland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden hat das Bundesinnenministerium bereits einen konkreten Fahrplan für die Einrichtung solcher Rückführungszentren in Drittstaaten erarbeitet. Die Zusammenarbeit dieser fünf EU-Länder soll die praktische Umsetzung beschleunigen.

Der Zeitplan sieht vor, dass noch im März 2026 die endgültige Abstimmung über die Verordnung im gesamten EU-Parlament stattfinden könnte. Anschließend würden die detaillierten Verhandlungen zwischen den Abgeordneten des Europaparlaments und den Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten beginnen. Erst nach einer Einigung beider Seiten könnte die neue Rechtsgrundlage tatsächlich in Kraft treten und die umstrittenen Rückkehrzentren Realität werden.

Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der europäischen Asylpolitik, der tiefgreifende Auswirkungen auf den Umgang mit Migration und den Schutz von Geflüchteten haben wird. Die politischen und ethischen Debatten um diese Externalisierungsstrategie werden die EU-Institutionen in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen.

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