Bayerns Gericht bestätigt Auftrittsverbot für AfD-Politiker Höcke
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht Bayreuth dem AfD-Rechtsaußen Björn Höcke einen Wahlkampfauftritt in Bayern untersagt. Der 53-jährige Politiker, der Fraktionsvorsitzender der AfD in Thüringen ist, wollte am Samstag in der Mehrzweckhalle der Gemeinde Seybothenreuth sprechen und für die Kandidaten seiner Partei bei der bevorstehenden bayerischen Kommunalwahl am 8. März werben.
Kommunale Halle zunächst genehmigt, dann Höcke-Verbot erlassen
Ursprünglich hatte die Gemeinde Seybothenreuth mit ihren 1.270 Einwohnern der AfD die Nutzung der Mehrzweckhalle gestattet. Als jedoch bekannt wurde, dass die Partei den umstrittenen Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke als Redner eingeladen hatte, wollte die Kommune das Nutzungsrecht wieder entziehen. Diesen Schritt zog sie allerdings zurück, nachdem die Stadt Lindenberg im Allgäu mit einem ähnlichen Vorhaben vor Gericht gescheitert war.
Die Gemeinde griff daraufhin zu einer anderen Strategie: Sie untersagte spezifisch den Auftritt von Höcke, nicht die gesamte Veranstaltung der AfD. Gegen diese Entscheidung klagte der Kreisverband der AfD und beantragte beim Verwaltungsgericht Bayreuth eine einstweilige Verfügung. Am Donnerstagnachmittag wies das Gericht diesen Eilantrag jedoch ab.
Neues bayerisches Gesetz als Grundlage für das Verbot
In seiner ausführlichen Begründung verwies das Gericht auf eine entscheidende Gesetzesänderung in Bayern, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Nach Artikel 21 der bayerischen Gemeindeordnung haben Städte und Gemeinden seither das Recht, die Nutzung eigener öffentlicher Einrichtungen zu untersagen, wenn dabei antisemitische Inhalte oder eine Verherrlichung des Nationalsozialismus zu erwarten sind.
Das Gericht stellte klar: „Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind.“ Diese Voraussetzungen seien bei einem Auftritt von Höcke gegeben, „angesichts der rechtsextremistischen politischen Ausrichtung von Björn Höcke, seinen Aussagen bei früheren öffentlichen Auftritten auch in jüngster Vergangenheit“.
Erster Anwendungsfall des neuen Gesetzes
Der geplante Auftritt von Höcke in Seybothenreuth markiert den ersten Fall, in dem diese neue bayerische Vorschrift praktisch angewendet wurde. Parallel läuft ein ähnliches Verfahren in Lindenberg im Allgäu, wo die AfD-Veranstaltung zwar stattfinden darf, Höcke jedoch das Reden verboten werden soll. Das Verwaltungsgericht Augsburg muss hier noch eine endgültige Entscheidung treffen.
Christian Thomas vom AfD-Kreisverband im Allgäu kommentierte die Entwicklung mit den Worten: „Ich sehe das als wichtige Causa mit dem Potenzial für eine Blaupause an. Zumindest für Bayern, eventuell aber eben auch für die gesamte Bundesrepublik.“ Höcke selbst hatte bereits vor den Gerichtsentscheidungen empört sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit eingefordert.
Unterstützung von Bayerns Antisemitismus-Beauftragtem
Unterstützung für das Auftrittsverbot kommt von Ludwig Spaenle, dem 64-jährigen Antisemitismus-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung und CSU-Politiker. „Seybothenreuth und Lindenberg handeln klar gegen einen Rechtsextremen“, betonte Spaenle. Er verwies darauf, dass Höcke wegen der Verwendung einer Parole einer NS-Organisation bereits rechtskräftig verurteilt worden sei.
Die bayerischen Gemeinden setzen mit ihren Entscheidungen ein deutliches Zeichen gegen rechtsextreme Inhalte im Wahlkampf. Die Anwendung des neuen Gesetzes könnte wegweisend für ähnliche Fälle in Zukunft sein und zeigt, wie Kommunen ihre Handlungsspielräume gegen demokratiefeindliche Bestrebungen nutzen können.



