Berliner Fördermittelaffäre: Rechnungshof sieht schwere Rechtsverstöße
Berliner Fördermittelaffäre: Rechnungshof sieht Rechtsverstöße

Berliner Fördermittelaffäre: Landesrechnungshof bestätigt Rechtsverstöße

Die umstrittene Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus in Berlin hat ein neues Kapitel erreicht. Der Landesrechnungshof kommt in seinem Prüfbericht zu einem vernichtenden Urteil und bestätigt die Vorwürfe der Opposition. Das berichtet der RBB, dem ein Entwurf des Berichts vorliegt. Das Dokument soll offiziell am Freitag veröffentlicht werden.

Schwere Vorwürfe gegen die Kulturverwaltung

Laut RBB kommen die Prüfer zu dem Schluss, dass die Berliner Kulturverwaltung mit einem Sonderverfahren für bestimmte Projekte Haushaltspflichten verletzt und gegen Gesetze verstoßen habe. Der Landesrechnungshof hatte die Prüfung auf Wunsch der Kulturverwaltung seit Mitte Dezember durchgeführt. Bereits seit Herbst vergangenen Jahres erschüttert der Fördermittelskandal die Hauptstadt. Grüne und Linke werfen dem früheren Kultursenator Joe Chialo (CDU) und seiner Nachfolgerin Wedl-Wilson vor, Fördermittel nach unklaren Kriterien und auf Druck aus der CDU-Fraktion vergeben zu haben. Es geht um rund drei Millionen Euro aus einem Etat der Kulturverwaltung für Projekte von besonderer politischer Bedeutung.

Vergabeverfahren von Anfang an fehlerhaft

Der Landesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass das Vergabeverfahren von Beginn an fehlerhaft war. Die Verstöße hätten bereits mit der Vorfestlegung auf bestimmte Projektträger begonnen, die Anfang 2025 auf eine Liste mit Projekten von besonderer politischer Bedeutung gesetzt wurden. Zunächst hätten darauf 15 Vorschläge aus der CDU-Fraktion gestanden, dann seien noch drei Wünsche der SPD dazu gekommen. Es habe keine diskriminierungsfreien, nachvollziehbaren Auswahlkriterien gegeben. Die Vorfestlegung auf bestimmte Träger sei willkürlich gewesen und verletze den Gleichheitssatz. Die Chancengleichheit anderer potenzieller Förderinteressenten sei verletzt worden.

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Evident rechtswidriges Zuwendungsverfahren

Besonders schwer wiegt das Urteil, wonach das Zuwendungsverfahren evident rechtswidrig sei. Der Rechnungshof betont, eine Verwaltung habe ein weites Ermessen, wenn es darum gehe, eigene Förderschwerpunkte zu setzen, Projekte auszuwählen und Fördergeld zu gewähren. Dieses Ermessen müsse aber nach klaren Regeln ausgeübt werden, und daran habe es gefehlt. Auch die Antragsprüfung wird kritisiert. Die Verwaltung habe Anträge nur formal, nicht aber inhaltlich geprüft, obwohl das zwingend sei, um Notwendigkeit und Angemessenheit der Förderung bewerten zu können. Sechs der 13 Projekte hätten nach Auffassung des Rechnungshofs gar nicht aus dem entsprechenden Haushaltstitel finanziert werden dürfen, weil sie nicht gemeinnützig seien. Diese sechs Vorhaben erhielten rund zwei Millionen Euro, also den Großteil der Mittel.

Alle Zuwendungsbescheide rechtswidrig

Alle 13 umstrittenen Zuwendungsbescheide seien rechtswidrig. Damit stelle sich auch die Frage möglicher Rückforderungen. Der Bericht lasse keinen Zweifel daran, wer die Verantwortung für die fehlerhaften Förderbescheide trage: die Person, die sie unterzeichnet habe. Das sei Kultursenatorin Wedl-Wilson gewesen. Aus dem Prüfbericht wird zitiert: Allen Bescheidverfügungen lagen jeweils die Antragsprüfungsvermerke bei, die ausdrücklich darauf hinwiesen, dass nur eine formale, aber keine inhaltliche Prüfung erfolgt ist.

Personelle Konsequenzen bereits gezogen

Anfang der Woche hatte der Skandal bereits personelle Konsequenzen. Oliver Friederici, Staatssekretär für gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Kulturverwaltung, wurde von seinen Aufgaben entbunden. Kultursenatorin Wedl-Wilson begründete den Schritt mit Empfehlungen des Rechnungshofberichts zur Fördermittelvergabe, der ihr zu diesem Zeitpunkt bereits vorlag. Der Druck auf die Senatorin steigt nun weiter.

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