EU probt den Ernstfall: Beistandsklausel gegen hybride Angriffe
Die Europäische Union hat ihre Beistandsklausel für den Fall eines großangelegten hybriden Angriffs auf einen Mitgliedstaat getestet. Hintergrund sind wachsende Sorgen über die Verlässlichkeit der USA als Nato-Partner und die zunehmende Bedrohung durch hybride Kriegsführung.
Was ist die EU-Beistandsklausel?
Artikel 42.7 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet alle Mitgliedstaaten, einem angegriffenen Land „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zu leisten. Diese Klausel geht weiter als der Nato-Artikel 5, der den Bündnispartnern mehr Ermessensspielraum lässt. Bislang wurde sie nur einmal aktiviert – nach den Terroranschlägen von Paris 2015.
Die Übung im Detail
An der Krisenübung am Montag nahmen die sicherheitspolitischen Botschafter der EU-Staaten sowie Experten europäischer Institutionen teil. Laut dpa wurde anhand eines fiktiven, aber realistischen Szenarios geprüft, ob die Koordination bei hybriden Angriffen funktioniert. Darunter fallen etwa Cyberattacken auf Stromnetze, illegale Drohnenflüge oder Sabotageakte. Aus Geheimhaltungsgründen wurden keine Details zum Ablauf bekannt gegeben.
Warum jetzt?
Die EU arbeitet seit Längerem an einer Stärkung der Beistandsklausel. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar dafür eingesetzt. Der Hintergrund: Europa will sich unabhängiger von den USA machen, insbesondere falls die Nato wegen eines US-Vetos handlungsunfähig wird. Die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, Tausende Soldaten aus Deutschland abzuziehen, hat die Dringlichkeit erhöht.
Ergänzung zur Nato
Diplomaten zufolge könnte die EU auch ergänzend zur Nato eingreifen, etwa mit handelspolitischen oder diplomatischen Maßnahmen. Die Ergebnisse der Übung sollen in einen Plan zur Stärkung der Beistandsklausel einfließen.



