Lina E.: Gericht erlaubt vorzeitige Haftentlassung, Generalbundesanwalt legt Beschwerde ein
Lina E.: Vorzeitige Haftentlassung umstritten

Die Linksextremistin Lina E. steht kurz vor einer vorzeitigen Haftentlassung. Das Oberlandesgericht Dresden hat einem entsprechenden Antrag stattgegeben. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt hat, wie die Nachrichtenagentur dpa und die „Sächsische Zeitung“ berichten.

Hintergrund des Falls

Lina E. wurde im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 31-jährige Studentin zwischen 2018 und 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war.

Bisheriger Strafvollzug

Nach dem Urteil kam E. zunächst auf freien Fuß, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig war. Sie hatte zuvor zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Seit April 2025 sitzt sie wieder im Gefängnis. Inzwischen hat sie mehr als zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Reststrafe in der Regel zur Bewährung ausgesetzt, was der aktuelle Antrag vorsieht. Nach Angaben der „Sächsischen Zeitung“ wurde über den Antrag bereits Ende März zugunsten von E. entschieden.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Rolle von Lina E. in der Gruppe

Laut dem ursprünglichen Urteil agierte E. in ihrer Gruppe oft als sogenannte Überblicksperson. Sie hinderte Umstehende mit Pfefferspray daran, den Angegriffenen zu helfen, und gab das Signal zum Rückzug, wenn die Opfer sich zu stark wehrten. In anderen Fällen spähte sie die späteren Opfer aus. Eine Rädelsführerschaft konnte ihr jedoch nicht nachgewiesen werden.

Rechtliche Schritte

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist noch nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt hat Beschwerde eingelegt, sodass der Fall nun möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof landen wird. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt Lina E. vorerst in Haft.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration