Die Linksextremistin Lina E. steht kurz vor einer vorzeitigen Haftentlassung. Das Oberlandesgericht Dresden hat einem entsprechenden Antrag stattgegeben. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt hat, wie die Nachrichtenagentur dpa und die „Sächsische Zeitung“ berichten.
Hintergrund des Falls
Lina E. wurde im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 31-jährige Studentin zwischen 2018 und 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war.
Bisheriger Strafvollzug
Nach dem Urteil kam E. zunächst auf freien Fuß, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig war. Sie hatte zuvor zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Seit April 2025 sitzt sie wieder im Gefängnis. Inzwischen hat sie mehr als zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Reststrafe in der Regel zur Bewährung ausgesetzt, was der aktuelle Antrag vorsieht. Nach Angaben der „Sächsischen Zeitung“ wurde über den Antrag bereits Ende März zugunsten von E. entschieden.
Rolle von Lina E. in der Gruppe
Laut dem ursprünglichen Urteil agierte E. in ihrer Gruppe oft als sogenannte Überblicksperson. Sie hinderte Umstehende mit Pfefferspray daran, den Angegriffenen zu helfen, und gab das Signal zum Rückzug, wenn die Opfer sich zu stark wehrten. In anderen Fällen spähte sie die späteren Opfer aus. Eine Rädelsführerschaft konnte ihr jedoch nicht nachgewiesen werden.
Rechtliche Schritte
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist noch nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt hat Beschwerde eingelegt, sodass der Fall nun möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof landen wird. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt Lina E. vorerst in Haft.



