Neues Polizeigesetz in MV: Drohnen abschießen und Quittungen ausstellen
Neues Polizeigesetz: Drohnen abschießen, Quittungspflicht

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat am Mittwoch mit den Stimmen der rot-roten Koalition eine Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes verabschiedet. Die neuen Regelungen treten voraussichtlich im Herbst in Kraft und erweitern die Befugnisse der Polizei, bringen aber auch zusätzliche bürokratische Pflichten mit sich. Die Opposition enthielt sich mehrheitlich und übte teils scharfe Kritik.

Bekämpfung häuslicher Gewalt

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist der verstärkte Schutz vor häuslicher Gewalt. Künftig kann die Polizei Tatverdächtigen Aufenthaltsverbote erteilen, Verhaltensanweisungen für die eigenen vier Wände geben, Kontakt per SMS oder WhatsApp untersagen und elektronische Fußfesseln anordnen. Innenminister Christian Pegel (SPD) erklärte, das Land orientiere sich dabei am spanischen Vorbild. Betroffene Opfer können zudem ein Gerät erhalten, das bei Annäherung des Täters ein Signal aussendet. „Das ist ein klares Signal an Betroffene: Der Staat steht an ihrer Seite“, so Pegel. „Und an die Täter: Häusliche Gewalt wird in unserem Land konsequent bekämpft.“ Michael Noetzel von der Linken sprach von einem „Meilenstein“ und verwies auf die steigenden Fallzahlen in diesem Bereich.

Telefon-Ortung und Videoaufzeichnung

Eine weitere Neuerung betrifft die Notrufnummer 110: Anrufer können künftig sofort geortet werden, da es sich in der Regel um vermisste oder orientierungslose Menschen handele. Ziel sei es, „zu retten und zu schützen – vor sich selbst oder vor Dritten“, so Pegel. Zudem darf die Polizei Personen, die in Gewahrsam genommen wurden, in der Zelle per Video aufzeichnen. Diese Maßnahme diene sowohl dem Schutz der Beamten als auch dem der Verdächtigen.

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Kritik an der „drohenden Gefahr“

Die Opposition begrüßte Teile der Reform, äußerte jedoch Bedenken. Nikolaus Kramer (AfD) warnte, dass mehr Befugnisse für die Polizei zwangsläufig Einschränkungen von Freiheitsrechten bedeuteten. Besonders umstritten ist der neue Begriff der „drohenden Gefahr“, der die Schwelle für polizeiliches Einschreiten verschiebt. Constanze Oehlrich (Grüne) kritisierte unter anderem das „umstrittene Festhalten an Staatstrojanern“, lobte aber die Umsetzung ihres Vorschlags zur Drohnenabwehr.

Quittungspflicht bei anlasslosen Kontrollen

Die meiste Kritik zog eine neue bürokratische Hürde auf sich: Bei sogenannten anlasslosen Kontrollen, etwa zur Identitätsfeststellung, haben Betroffene künftig Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung binnen 14 Tagen. Diese „Quittung“ soll vor allem an Kriminalitätsschwerpunkten wie dem Marienplatz in Schwerin zum Einsatz kommen. Ann Christin von Allwörden (CDU) sprach von „mehr Bürokratie“ und warf der Koalition vor, Misstrauen statt Vertrauen zu fördern. Für Kramer ist die Regelung Ausdruck eines „überbordenden Misstrauensstaats“, er rechnet mit einer Protestwelle. David Wulff (FDP) bezeichnete das Vorhaben als „Phantasieproblem, das Sie mit Symbolpolitik lösen wollen“.

Drohnen-Abwehr

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Abwehr von Drohnen. Beamte dürfen künftig Drohnen orten und bei Gefahr auch abschießen – vorrangig mit elektronischen Waffen wie Jammern, die die Drohnen durch Signale unschädlich machen. Auch Sicherheitsdienste für Betreiber kritischer Infrastruktur wie Kraftwerke sollen diese Regelung nutzen können. Die CDU kritisierte die fehlende Einbindung des Parlaments.

Die rot-rote Koalition zeigte sich zufrieden. Ralf Mucha (SPD) bezeichnete das Gesetz als „modern und wirksam zur Gefahrenabwehr“. Die Opposition hingegen betonte, dass die Polizei dringend mit nutzbaren Smartphones und anderer zeitgemäßer Technik ausgestattet werden müsse – seit fast einem Jahr fehlten die Handys.

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