Gunnar Schupelius – Offen gesagt: Beleidigung von Politikern nicht extra bestrafen!
Wer andere öffentlich beleidigt, wird nach § 185 StGB bestraft. Wer jedoch einen Politiker beleidigt, muss mit einer härteren Strafe rechnen. Das legt der Paragraf 188 StGB fest, der im Mai 2021 von CDU und SPD ins Strafgesetzbuch eingefügt wurde („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“). Die Grünen stimmten ebenfalls zu, während FDP, AfD und Linke dagegen votierten.
Dieser Paragraf führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus ermittelt, wenn sie eine Beleidigung eines Politikers im Internet entdeckt oder eine solche gemeldet wird. Der Betroffene wird benachrichtigt und kann entscheiden, ob das Verfahren fortgeführt oder eingestellt wird. Jedes Jahr werden tausende Ermittlungsverfahren eingeleitet, und die Zahl steigt stetig: Im vergangenen Jahr waren es 4792 Verfahren, 2024 noch 4439 und 2023 erst 2598. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ berichtet, ist die Suche nach Beleidigungen im Internet zu einem „Geschäftsfeld für spezialisierte Anwaltskanzleien geworden, die aus den Prozessen Profit schlagen“.
Der politische Streit um den § 188 hält an
SPD und Grüne bleiben dabei: Politiker müssten als Amtspersonen „gegen Hass und Hetze“ geschützt werden. Es gehe um den Respekt vor dem demokratischen Staat. AfD, FDP und Linke sprechen dagegen von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit. Überraschend stimmte im Januar der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn in diese Kritik ein und sagte der „Süddeutschen Zeitung“, der Paragraf 188 könne „abgeschafft“ werden.
Die AfD-Fraktion im Bundestag versucht seit Mitte 2024, den Paragrafen zu streichen, zuletzt mit einem Antrag im Januar 2026. Alle anderen Parteien stimmten dagegen. Sie lehnen Anträge der AfD grundsätzlich ab, egal, worauf sie sich beziehen. Das ist ihr gutes Recht, aber warum machen sie keinen eigenen Vorschlag, obwohl die Mehrheit im Bundestag die Strafverfolgung der Politikerbeleidigung inzwischen kritisch sieht? Sie bleiben untätig, nur um nicht mit der AfD stimmen zu müssen.
Einer, der sich vehement gegen die verstärkte Strafverfolgung bei Politikerbeleidigung einsetzt, ist der Spitzenpolitiker Wolfgang Kubicki, der für den Bundesvorsitz der FDP kandidiert. Er meint, die Bürger würden regelrecht „drangsaliert“. Anders kann man es nicht sagen. Der Paragraf 188 greift die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit an. Weg damit!



