Selbstbestimmungsgesetz stellt Justiz vor massive Herausforderungen
Die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes der früheren Ampelregierung führen aktuell zu erheblichen Problemen in der sächsischen Justiz. Ein rechtskräftig verurteilter Pädokrimineller hat seinen Geschlechtseintrag offiziell ändern lassen und pocht nun auf die Rechte als Frau – was die Strafvollzugsbehörden vor ein nahezu unlösbares Dilemma stellt.
Vom Mann zur Frau während der Haftstrafe
Der Fall betrifft Chihiro Mirjam Bella H. (40), die ursprünglich als Martin H. aus Zossen in Brandenburg zu neun Jahren und vier Monaten Haft verurteilt wurde. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Während des Prozesses im Jahr 2024 erklärte der Angeklagte erstmals, eine Frau zu sein, obwohl der psychiatrische Gutachter Zweifel an dieser Selbsteinschätzung äußerte.
Die Haft trat H. zunächst noch als Mann in der Justizvollzugsanstalt Dresden an. Monate nach der rechtskräftigen Verurteilung ließ er jedoch beim Standesamt den Geschlechtseintrag offiziell ändern. Aus Martin H. wurde damit Chihiro Mirjam Bella H. – die bis heute in Einzelhaft im Männergefängnis sitzt.
Konflikt um Durchsuchung und Beleidigung
Der aktuelle Konflikt entzündete sich an einer routinemäßigen Zellendurchsuchung, bei der H. von einem männlichen Justizbediensteten (60) abgetastet wurde. Daraufhin beschimpfte die Inhaftierte den Beamten als „W*chser“ und „Bastard“. Das Amtsgericht Dresden verurteilte H. deshalb zu einer Geldstrafe von 400 Euro wegen Beleidigung.
Doch gegen dieses Urteil legte H. Berufung ein und berief sich dabei auf das Selbstbestimmungsgesetz. Die Verurteilte räumte zwar die Beleidigung ein, behauptete jedoch, diese sei nur eine Reaktion auf das „ehrverletzende“ Abtasten gewesen. H. argumentierte, dass als Frau eigentlich nur weibliches Personal sie hätte durchsuchen dürfen.
Forderung nach Verlegung in Frauenknast
In der Verhandlung vor dem Landgericht Dresden beklagte H. zudem, nicht im Frauenknast Chemnitz untergebracht zu werden. „Die sagen, dass mein Geschlechtsteil Gefahren für die Frauen darstelle. Ich bin aber zeugungsunfähig“, so die Inhaftierte.
Vorsitzender Richter Andreas Feron (63) entgegnete darauf: „Es wäre nicht zumutbar, wenn Sie im Frauengefängnis in einer Frauendusche duschen.“ H. zeigte sich empört über diese Aussage: „Sie stellen mich bloß! Ich bin biologisch ein Mann. Das hat aber keine Rolle zu spielen.“
Streit um Offenbarungsverbot und Vorleben
Besonders kontrovers wurde die Diskussion, als Richter Feron aus dem Missbrauchsurteil das kriminelle Vorleben der Angeklagten vortrug. H. sprach von einem „Verwertungsverbot“ und verwies auf das neue Gesetz: „Sie haben meinen alten Namen und mein altes Geschlecht benannt. Das sieht ein Bußgeld vor, wenn Sie das machen.“
Der Richter konterte: „Sie können doch Ihr Leben nicht ausblenden. Wie soll das funktionieren? 38 Jahre ausblenden? Sie sind ja nicht vom Himmel gefallen!“ H. pochte hingegen auf das Bundesgesetzblatt und behauptete: „Ich gelte ab Geburt als weiblich.“
Sechsstündige Verhandlung mit grundsätzlichen Fragen
Die Verhandlung zog sich über sechs Stunden hin und berührte grundsätzliche Fragen zur Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes. Der Pflichtverteidiger Bert Albrecht (53) fasste die Problematik zusammen: „Was uns mit diesem Gesetz vom Gesetzgeber vorgelegt worden ist, ist problematisch. Einmal das Offenbarungsverbot. Wie soll man mit dem Vorleben einer Person umgehen, wenn man dies nicht offenbaren darf?“
Er ging zudem auf den juristischen Begriff „Geschlecht“ ein, der nicht biologisch, sondern rechtlich definiert sei. „Der Fall ist juristisch klar. Frau muss Frau durchsuchen, daher Freispruch“, so Albrecht.
Berufung zurückgewiesen – weitere Klage angekündigt
Staatsanwaltschaft und Gericht sahen die Sache anders und wiesen die Berufung zurück. Richter Feron betonte, dass es im Prozess eigentlich nur um die Beleidigung gegangen sei, nicht um die grundsätzliche Frage der Geschlechtsanerkennung.
Doch der Fall ist damit nicht beendet. H. kündigte an, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Die Inhaftierte sitzt noch bis November 2031 in Haft und wird diese Zeit voraussichtlich weiterhin im Männergefängnis verbringen – ein Zustand, der sowohl für die Justiz als auch für die Betroffene unbefriedigend bleibt.
Dieser Fall zeigt deutlich, welche praktischen Schwierigkeiten die Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Strafvollzug mit sich bringt. Die Justiz steht vor der Herausforderung, einerseits die Rechte von trans Personen zu wahren und andererseits die Sicherheit im Vollzug zu gewährleisten – ein Spagat, der in Extremfällen wie diesem kaum zu bewältigen scheint.



