Bundeskabinett beschließt abgespeckte Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen
Vorratsdatenspeicherung light: Kabinett beschließt IP-Speicherung

Bundeskabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung light für IP-Adressen

In einem langjährigen Streit um die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten hat das Bundeskabinett einen Kompromissvorschlag verabschiedet. Künftig sollen Internetprovider per Gesetz verpflichtet werden, die IP-Adressen deutscher Internetanschlüsse ohne konkreten Anfangsverdacht für drei Monate zu speichern. Dies soll Straftäter und Terrorverdächtige leichter identifizierbar machen. Als Nächstes muss der Bundestag über das Gesetz beraten.

Details zur geplanten Speicherpflicht

Die geplante Regelung, oft als Vorratsdatenspeicherung light bezeichnet, ist eine datensparsame Variante der alten Vorratsdatenspeicherung. Sie umfasst weder Inhalte von Kommunikation noch Standortdaten, sondern konzentriert sich ausschließlich auf IP-Adressen. Anhand dieser Daten können Ermittler im Nachhinein nachvollziehen, von welchem Anschluss bestimmte Online-Aktionen ausgingen. Justizministerin Hubig bezeichnete die Maßnahme als einen weiteren wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz und in der analogen Welt.

Laut Bundeskriminalamt (BKA) sind IP-Adressen bei Straftaten im Internet oft der einzige Ansatzpunkt, da Nutzer sie zwangsläufig hinterlassen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Kriminelle können die Speicherung durch VPN-Verbindungen oder das Darknet umgehen, und Aktivitäten ausländischer Anschlüsse bleiben unberührt.

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Erweiterte Befugnisse für Strafverfolgungsbehörden

Das Gesetz sieht auch eine Sicherungsanordnung vor, die es Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, bei konkretem Anlass die Speicherung von Verkehrsdaten eines Anschlusses für bis zu drei Monate anzuordnen. Dies erlaubt es, nachträglich zu ermitteln, wer mit wem Kontakt aufgenommen hat. Da ein Großteil des Internetverkehrs verschlüsselt ist, können Behörden jedoch meist nicht einsehen, was konkret kommuniziert wurde – eine Information, die sie gesondert von Anbietern anfragen müssten, was bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oft unmöglich ist.

Historischer Hintergrund und politische Debatte

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland erstmals 2008 unter einer Koalition von CDU, CSU und SPD eingeführt, stieß aber auf heftigen Widerstand von Datenschützern und Bürgerrechtsaktivisten. Nach mehreren Gerichtsurteilen, darunter ein Stopp durch das Bundesverwaltungsgericht 2017 und eine Unvereinbarkeitserklärung mit EU-Recht 2022 durch den Europäischen Gerichtshof, hat der EuGH 2024 klargestellt, dass Mitgliedstaaten die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen unter strengen Bedingungen erlauben können.

In der Ampelkoalition gab es kontroverse Diskussionen: Während die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die Speicherpflicht befürwortete, plädierte Justizminister Marco Buschmann (FDP) für ein Quick Freeze-Verfahren bei Verdacht. Die SPD betont, dass die neue Regelung keine unmäßigen Eingriffe in die Rechte unbescholtener Bürger darstellt und beispielsweise keine Bewegungsprofile ermöglicht.

Zusätzlich dürfen Strafverfolgungsbehörden künftig im Einzelfall von erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfrage durchführen, um alle Verkehrsdaten in einer Funkzelle zu erheben und so Kommunikationsmuster nachzuvollziehen.

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