Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine weitere Klage gegen die umstrittene Westumfahrung Halles der A 143 abgewiesen. Es ist bereits die dritte Klage innerhalb von 20 Jahren, die vor Gericht scheitert. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, wie die Reaktionen zeigen.
Nabu zeigt sich enttäuscht
Sebastian Voigt vom Regionalverband Halle/Saalkreis des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) stand am Mittwochvormittag im Flur vor Saal 4 des Bundesverwaltungsgerichts und wirkte ernüchtert. „Wir sind nicht überrascht, aber enttäuscht“, sagte er über das Urteil. Die Entscheidung des Gerichts sei erwartet worden, dennoch hoffe man auf eine andere Wendung.
Hintergrund der Auseinandersetzung
Die A 143 ist ein seit Jahrzehnten umstrittenes Autobahnprojekt, das die Westumfahrung von Halle bilden soll. Gegner kritisieren die Umweltauswirkungen, während Befürworter auf eine Entlastung der Innenstadt und bessere Verkehrsanbindungen verweisen. Die jüngste Klage war die dritte in 20 Jahren, die alle abgewiesen wurden.
Voigt betonte, dass man weiterhin gegen das Projekt vorgehen werde. „Wir prüfen nun weitere rechtliche Schritte“, so der Nabu-Vertreter. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, auch wenn die bisherigen Urteile eindeutig seien.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Klage aus formalen Gründen abgewiesen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Umweltargumenten fand nicht statt, was die Kritiker besonders frustriert. Sie sehen darin eine Schwäche des Rechtssystems, das ihrer Ansicht nach zu wenig Raum für ökologische Belange lasse.
Die Baustelle der A 143 ist bereits weit fortgeschritten. Im Hintergrund ist der Petersberg zu sehen, im Vordergrund die Großbaustelle – ein Bild, das die Dimension des Projekts verdeutlicht. Wann die Autobahn fertiggestellt sein wird, ist noch unklar. Die Bauarbeiten laufen jedoch weiter, während die juristischen Auseinandersetzungen vorerst keine neuen Hürden darstellen.



