Anwalt klagt gegen Bundeswehr: Verfassungstreue nach Kontakt zu Identitärer Bewegung infrage gestellt
Anwalt klagt gegen Bundeswehr: Verfassungstreue infrage

Anwalt klagt gegen Bundeswehr: Verfassungstreue nach Kontakt zu Identitärer Bewegung infrage gestellt

Ein Anwalt aus Berlin möchte unbedingt bei der Bundeswehr für den Dienst in der Reserve ausgebildet werden, doch das Militär hat seine Bewerbung aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue bis ins Rentenalter zurückgestellt. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage des Mannes verhandelt, wobei die Bundeswehr ihm vorwirft, im Juni 2017 an einer Demonstration der rechtsextremistischen Identitären Bewegung teilgenommen zu haben.

Die Bundeswehr argumentiert, dass diese Teilnahme deutlich mache, dass der Anwalt die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht rückhaltlos unterstütze, was eine Gefahr für das Ansehen der Bundeswehr berge. Der Prozessvertreter der Bundeswehr betonte, dass laut Soldatengesetz schon der Anschein einer Nähe zu Extremisten ausreiche, um für die angestrebte Ausbildung zurückgestellt zu werden.

Kontroverse Aussagen des Klägers

Der Kläger entgegnete, er habe sich bereits im Herbst 2017 vollständig von der Identitären Bewegung distanziert, alle Kontakte abgebrochen und unterstütze seither vorbehaltlos die demokratische Ordnung in Deutschland. Er beschrieb sich selbst als weltoffen, jedoch mit einer konservativen politischen Grundhaltung, und sieht sich beispielsweise in der Migrationspolitik auf einer Linie mit CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz.

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Zudem berichtete der Anwalt, der seit 15 Jahren selbstständig arbeitet, dass er von Sommer bis Herbst 2017 etwa zehn Stammtischrunden der Identitären Bewegung in verschiedenen Gaststätten besucht habe. Er betonte jedoch, dass dort nie von verfassungsfeindlichen Zielen wie der Abschaffung des Parteiensystems die Rede gewesen sei, sondern es vor allem um den Zuzug Hunderttausender Migranten seit 2015 und privaten Austausch gegangen sei.

Bundeswehr hält Läuterung für unglaubwürdig

Der Prozessvertreter der Bundeswehr hielt die behauptete Distanzierung für vorgeschoben und nicht glaubwürdig. Die Bundeswehr bleibt bei ihrer Position, dass der Anschein einer Nähe zu extremistischen Gruppierungen ausreiche, um die Ausbildung des Anwalts als Reservist zu verweigern. Das Urteil in diesem Fall wurde frühestens am späten Dienstagnachmittag erwartet, wobei die Entscheidung des Gerichts über die Verfassungstreue des Klägers und die Rechtmäßigkeit der Zurückstellung durch die Bundeswehr entscheiden wird.

Dieser Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Bewertung von Vergangenheitskontakten und zur Glaubwürdigkeit von Distanzierungen im Kontext der Verfassungstreue auf, insbesondere bei sensiblen Positionen wie dem Dienst in der Bundeswehr. Die Debatte um die Grenzen politischer Meinungsäußerung und die Anforderungen an Soldaten bleibt damit weiterhin aktuell.

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