Block-Prozess: Zeugin schildert entscheidenden Satz der Mutter nach Kinder-Rückführung
Im Hamburger Prozess gegen Christina Block hat die Hauptermittlungsführerin der Polizei ihr erstes Gespräch mit der angeklagten Mutter nach der Silvesternacht 2023/24 detailliert geschildert. Die Kriminalbeamtin trat als Zeugin auf und berichtete von einer prägnanten Aussage, die Block am 3. Januar 2024 gemacht haben soll. „Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung“ – diesen Satz habe die Unternehmerin geäußert, wie die Polizistin vor Gericht aussagte. Die Beamte betonte, sie habe diese Formulierung als so bedeutsam empfunden, dass sie unmittelbar nach Verlassen des Wohnhauses von Christina Block in ihr persönliches Merkbuch notierte.
Hintergrund des langjährigen Sorgerechtsstreits
Christina Block, Tochter des Gründers der bekannten Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihre beiden Kinder gewaltsam nach Deutschland zu bringen. Der damals 10-jährige Sohn und die 13-jährige Tochter lebten zuvor beim Vater in Dänemark. Die 52-jährige Mutter bestreitet die Vorwürfe vehement und behauptet ihre vollständige Unschuld in diesem komplexen Fall.
Dem aktuellen Verfahren ging ein langwieriger und emotional aufgeladener Sorgerechtsstreit voraus. Der Vater, Stephan Hensel, hatte die beiden jüngsten Kinder nach einem vereinbarten Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie geplant zur Mutter zurückgebracht. Stattdessen behielt er sie bei sich in Dänemark. Hensel erhob dabei schwere Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Ehefrau, die Christina Block entschieden zurückweist. Im Gegenzug beschuldigt die Unternehmerin ihren Ex-Mann, die Kinder systematisch manipuliert zu haben. Laut eigenen Angaben hat Block seit mehreren Jahren keinerlei Kontakt zu ihrem Sohn und ihrer Tochter.
Polizeieinsatz und juristische Auseinandersetzungen
Die 44-jährige Polizistin schilderte weiter, dass die Hamburger Polizei am 3. Januar 2024 erst durch Zeitungsberichte erfahren habe, dass Christina Block mit den Kindern wieder in Hamburg sei. Zusammen mit Mitarbeitern des Jugendamtes seien Beamte daraufhin zu Blocks Wohnhaus gefahren und hätten geklingelt. In dem anschließenden Gespräch habe die Polizistin Block mitgeteilt, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden sei. Genau in diesem Moment sei der vielzitierte Satz über die Rückführung gefallen.
Blocks Verteidiger, Ingo Bott, widersprach im Gerichtssaal energisch der Verwertung dieser Äußerung. Er argumentierte, seine Mandantin sei vor dem Gespräch nicht ordnungsgemäß von der Polizeibeamtin belehrt worden. Mehrere Verteidiger im Prozess haben seit Verfahrensbeginn betont, dass der Vorwurf der Kindesentziehung aus ihrer Sicht unhaltbar sei. Ihre Mandanten seien davon ausgegangen, dass zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt nach deutschem Recht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder bei der Mutter gelegen habe.
Internationale rechtliche Komplikationen
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte bereits im Herbst 2021 entschieden, dass die beiden jüngsten Kinder zu ihrer Mutter zurückkehren müssen. Das Gericht sprach Christina Block damals das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Die dänische Justiz erkannte zwar an, dass die Kinder unrechtmäßig nach Dänemark gebracht worden waren, lehnte jedoch eine Rückführung gegen deren ausdrücklichen Willen ab. Diese internationale Rechtslage schuf erhebliche Komplikationen im bereits komplexen Fall.
Laut der aktuellen Anklage sollen Mitarbeiter einer israelischen Sicherheitsfirma den Jungen und das Mädchen am Neujahrstag 2024 zu einem abgelegenen Bauernhof in Baden-Württemberg gebracht haben. Von dort holte Christina Block ihre Kinder persönlich nach Hamburg ab. Bereits am 5. Januar 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg jedoch erneut und ordnete an, dass die Kinder zu ihrem Vater zurückkehren sollen.
Prozessverlauf und technische Herausforderungen
Im aktuellen Verfahren sind insgesamt sieben Personen angeklagt, darunter sechs Mitangeklagte neben Christina Block. Zu ihnen gehört Blocks Lebensgefährte, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling. Auch der 66-Jährige bestreitet, etwas Rechtswidriges getan zu haben. Ebenfalls angeklagt ist ein Israeli, der seine Beteiligung an der mutmaßlichen Entführung bereits gestanden hat.
Die für das Verfahren besonders wichtigen Vernehmungen weiterer beschuldigter Personen aus Israel können laut Gerichtsangaben wegen des anhaltenden Iran-Kriegs derzeit nicht in Hamburg stattfinden. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt kündigte an, dass falls sich diese Situation bis zur nächsten Woche nicht ändere, eine Videovernehmung durchgeführt werde. Der Verteidiger eines ebenfalls angeklagten Familienanwalts, Marko Voß, äußerte Bedenken, dass die Beweiskraft bei einer solchen digitalen Befragung massiv herabgesetzt sei. Er fragte zudem nach, ob das Gericht konkrete Nachweise verlange, dass es wirklich keine Reisemöglichkeit für die Zeugen nach Hamburg gebe. Richterin Hildebrandt erklärte, die Anwälte der Betroffenen hätten ihr dies versichert und betonte: „Ich kann niemanden zwingen, unter Kriegsbedingungen anzureisen.“
Die Staatsanwaltschaft Hamburg zeigt sich von der Schuld aller sieben Angeklagten überzeugt und verfolgt den Fall mit Nachdruck. Der Nebenkläger Stephan Hensel war an diesem besonderen Verhandlungstag nicht persönlich anwesend. Der Prozess, der bereits seinen 44. Verhandlungstag erreicht hat, entwickelt sich zu einem der aufwendigsten und medienwirksamsten Familienrechtsverfahren der letzten Jahre in Deutschland.



