Block-Prozess: Zeugin schildert entscheidendes Gespräch mit Christina Block nach Kinder-Rückführung
Block-Prozess: Zeugin schildert Gespräch nach Kinder-Rückführung

Block-Prozess: Hauptermittlerin schildert entscheidendes Gespräch nach Kinder-Rückführung

Am 44. Verhandlungstag im aufsehenerregenden Prozess gegen Christina Block hat die Hauptermittlungsführerin der Hamburger Polizei als Zeugin ausgesagt. Die Kriminalbeamtin schilderte detailliert ihr erstes Gespräch mit der angeklagten Mutter nach der Silvesternacht 2023/24, das bereits am 3. Januar 2024 stattfand.

„Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung“

Die Polizistin berichtete im Gerichtssaal von einem Satz, den Christina Block während dieses Gesprächs geäußert haben soll: „Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung“. Diese Aussage habe die Beamte als so bedeutsam empfunden, dass sie unmittelbar nach Verlassen des Wohnhauses der Unternehmerin den Wortlaut in ihr persönliches Merkbuch notierte. Die 44-jährige Polizistin erklärte, sie habe aus der Zeitung erfahren, dass Block mit den Kindern wieder in Hamburg sei, woraufhin sie gemeinsam mit dem Jugendamt zu deren Wohnung gefahren sei.

Christina Block, Tochter des Gründers der bekannten Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihre beiden Kinder – den damals 10-jährigen Sohn und die 13-jährige Tochter – vom Wohnort ihres Ex-Manns nach Deutschland bringen zu lassen. Die 52-Jährige beteuert vor Gericht weiterhin ihre Unschuld und stellt die Vorwürfe als unbegründet dar.

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Langer Sorgerechtsstreit als Hintergrund

Dem aktuellen Verfahren ging ein langwieriger Sorgerechtskonflikt voraus. Der Vater, Stephan Hensel, hatte die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie vereinbart zur Mutter zurückgebracht, sondern bei sich in Dänemark behalten. Er erhob Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Ehefrau, die diese entschieden bestreitet. Block wirft ihrerseits dem Vater vor, die Kinder manipuliert zu haben und erklärt, seit Jahren keinen Kontakt zu ihrem Sohn und ihrer Tochter zu haben.

Bereits im Herbst 2021 hatte das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Kinder zu ihrer Mutter zurückkehren müssen und sprach ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Die dänische Justiz erkannte zwar an, dass die Kinder unrechtmäßig nach Dänemark gebracht worden waren, lehnte jedoch eine Rückführung gegen deren erklärten Willen ab.

Verteidigung widerspricht entscheidender Aussage

Blocks Verteidiger Ingo Bott erhob im Gerichtssaal Einspruch gegen die Verwertung der von der Polizistin geschilderten Äußerung. Seine Mandantin sei vor dem Gespräch nicht ordnungsgemäß von der Polizeibeamtin belehrt worden, argumentierte er. Mehrere Verteidiger betonten seit Prozessbeginn, dass der Vorwurf der Kindesentziehung aus ihrer Sicht nicht haltbar sei, da ihre Mandanten davon ausgehen mussten, dass zum Tatzeitpunkt nach deutschem Recht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter lag.

Laut der detaillierten Anklage sollen Mitarbeiter der israelischen Sicherheitsfirma den Jungen und das Mädchen am Neujahrstag 2024 zunächst zu einem Bauernhof in Baden-Württemberg gebracht haben, von wo Christina Block sie nach Hamburg holte. Bereits am 5. Januar 2024 entschied das Oberlandesgericht dann jedoch, dass die Kinder zu ihrem Vater zurückkehren sollen.

Videovernehmung israelischer Zeugen geplant

In dem komplexen Strafverfahren sind neben Christina Block sechs weitere Personen angeklagt, darunter ihr Lebensgefährte, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling. Auch der 66-Jährige bestreitet, etwas Unrechtes getan zu haben. Ein israelischer Mitangeklagter hat seine Beteiligung an der umstrittenen Aktion bereits gestanden.

Die für das Verfahren besonders wichtigen Vernehmungen weiterer Beschuldigter aus Israel können laut Gerichtsangaben wegen des anhaltenden Iran-Kriegs derzeit nicht in Hamburg stattfinden. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt kündigte an, dass bei ausbleibender Besserung der Situation bis zur nächsten Woche eine Videovernehmung durchgeführt werde.

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Der Verteidiger eines ebenfalls angeklagten Familienanwalts, Marko Voß, äußerte Bedenken hinsichtlich der Beweiskraft einer solchen Videovernehmung. Er erkundigte sich zudem, ob das Gericht Nachweise dafür verlangt habe, dass den Zeugen tatsächlich keine Reise nach Hamburg möglich sei. Richterin Hildebrandt erklärte, die Anwälte der Betroffenen hätten dies versichert und betonte: „Ich kann niemanden zwingen, unter Kriegsbedingungen anzureisen.“