AfD-Politiker Brandner legt Widerspruch ein: Prozess wegen Beleidigungsvorwürfen steht bevor
Brandner: Widerspruch gegen Strafbefehl führt zu Prozess

AfD-Politiker Stephan Brandner geht in die Offensive: Widerspruch gegen Strafbefehl eingereicht

Der juristische Konflikt zwischen dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner und einer Journalistin nimmt eine neue Wendung. Wie das Amtsgericht Gera mitteilte, hat Brandner formellen Widerspruch gegen einen gegen ihn erlassenen Strafbefehl eingelegt. Infolgedessen wird nun eine Hauptverhandlung anberaumt werden müssen.

Vorwürfe der Beleidigung und Anstiftung

Dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der AfD werden nach Angaben des Gerichts drei Fälle von Beleidigung sowie eine Anstiftung zur Beleidigung zur Last gelegt. Konkret soll Brandner die betroffene Journalistin auf der Plattform X mehrfach als „Faschistin“ und „Oberfaschistin“ bezeichnet haben. Diese Äußerungen bilden die Grundlage der strafrechtlichen Vorwürfe.

Brandners Rechtfertigung: Meinungsfreiheit versus Beleidigung

In einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt verteidigte Brandner seine Position entschieden. „Aus meiner Sicht geht es im Kern um die Frage, ob die Bezeichnung von jemandem als Faschisten eine Beleidigung oder eine Meinungsäußerung ist“, erklärte der Politiker. Er betonte, dass es sich seiner Meinung nach eindeutig um eine geschützte Meinungsäußerung handle.

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Brandner führte weiter aus, dass der Begriff „Faschist“ in der heutigen Diskussion inflationär verwendet werde. „Es ist ein Alltagsbegriff, der durchaus überspitzt ist, aber der aus meiner Sicht nicht justiziabel ist im Sinne einer Beleidigung“, so seine Argumentation. Damit stellt er die rechtliche Bewertung seiner Äußerungen grundsätzlich in Frage.

Vorgeschichte: Einstweilige Verfügung und kontroverse Reaktion

Das Landgericht Berlin hatte zuvor eine einstweilige Verfügung erlassen, die Brandner untersagte, die umstrittenen Begriffe weiter zu verwenden. Auf diese gerichtliche Anordnung reagierte der AfD-Politiker mit einem Post, in dem er schrieb: „Was ich nicht darf, dürfen vielleicht Andere.“ Zudem soll er eine Belohnung für das rechtssichere Teilen seiner Auffassung ausgelobt haben.

Finanzielle Konsequenzen und nächste Schritte

Der ursprüngliche Strafbefehl sah eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro vor, was 80 Tagessätzen entspricht. Durch den eingereichten Widerspruch ist diese Strafe vorerst ausgesetzt. Das Amtsgericht Gera muss nun einen Termin für die Hauptverhandlung festlegen, in der die Vorwürfe im Detail verhandelt werden.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und strafbaren Beleidigungen im digitalen Raum auf. Die anstehende Gerichtsverhandlung wird daher mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt werden, da sie möglicherweise Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte haben könnte.

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