Darf eine Waffe „Obelix“ heißen? EU-Gericht urteilt über Markenstreit
Darf eine Waffe „Obelix“ heißen? EU-Gericht urteilt

Der große Gallier Obelix ist neben seinem besten Freund Asterix eine der Hauptfiguren des Kult-Comics, den René Goscinny und Albert Uderzo 1959 gemeinsam geschaffen hatten. Nun streiten ein polnischer Waffenhersteller und der französische Verlag hinter den Asterix-Comics vor dem Gericht der Europäischen Union um die Wortmarke „Obelix“. Die Entscheidung wird am Donnerstag erwartet.

Worum geht es in dem Markenstreit?

Eine polnische Firma möchte die Marke „Obelix“ für Waffen und Munition nutzen. Der Verlag, der die Rechte an der Comicfigur hält, hat dagegen geklagt. Seit 1998 ist „Obelix“ als Marke für den Verlag eingetragen, unter anderem für Bücher, Kleidung und Spiele. Im Jahr 2022 hatte das Europäische Markenamt (EUIPO) die Marke jedoch auch für die Waren des polnischen Unternehmens eingetragen. Der Verlag argumentiert, dass das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit und das Ansehen der älteren Marke ausnutze und dem Ruf der Comicfigur schaden könnte.

Wie bekannt ist Obelix wirklich?

Obelix ist eine der Hauptfiguren des Kult-Comics und bekannt für seine übermenschliche Stärke und Größe. Laut Angaben des Verlags im Verfahren vor dem Markenamt wurden die Asterix-Bücher in 111 Sprachen übersetzt und weltweit 375 Millionen Mal verkauft. Die Rüstungsfirma wählte die Marke nach Ansicht des Verlags bewusst als Anspielung auf die „Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke“ der Obelix-Figur.

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Was sagt der Markenrechtsexperte?

Markenrechtsexperte Jens Fusbahn aus Düsseldorf erklärt, dass normalerweise selbst bei identischen Marken keine Verletzung vorläge, wenn die Produktbereiche so unterschiedlich sind wie Waffen und Comics. Bei bekannten Marken reiche der Schutz jedoch weiter. „Die Nutzung solcher Marken, auch für gänzlich andere Waren und Dienstleistungen, ist verboten, wenn damit die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird“, so Fusbahn. Eine unlautere Nutzung liege vor, wenn ein Unternehmen als „Trittbrettfahrer“ eine starke Assoziation mit den Merkmalen der Figur zu seinem Vorteil ausnutze. Zudem habe die Comicfigur einen positiven, humoristischen Familiencharakter, der durch eine Verbindung mit Waffen und Munition beschädigt werden könne.

Wie argumentiert das Europäische Markenamt?

Das EUIPO hält die Argumentation des Verlags nicht für plausibel. Zunächst sei die Bekanntheit der älteren Marke nicht sicher. Darüber hinaus sei zweifelhaft, dass Käufer von Waffen deren Eigenschaften gedanklich mit denen der Comicfigur in Verbindung bringen würden, so die Behörde. Das Angebot des polnischen Unternehmens richte sich an ein spezielles Publikum, „im Prinzip militärisches Personal, Jäger, Sicherheits- und Polizeibeamte“. Nur in seltenen Fällen und unter strikten Regeln würden die Waren von der breiten Öffentlichkeit erworben.

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