EuGH kippt EU-Erlaubnis für Corona-Hilfen an Lufthansa
EuGH: Corona-Hilfen für Lufthansa waren rechtswidrig

EuGH bestätigt Nichtigkeit der EU-Erlaubnis für Corona-Hilfen an Lufthansa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Nichtigerklärung der EU-Erlaubnis für milliardenschwere Staatshilfen an die Lufthansa in der Corona-Pandemie bestätigt. Die größte deutsche Fluggesellschaft scheiterte mit ihrer Berufung gegen ein Urteil des EU-Gerichts aus dem Jahr 2023. Damit müssen die Hilfen der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2020 erneut geprüft werden.

Hintergrund des Streits

Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein sechs Milliarden Euro schweres Hilfspaket, das die Bundesregierung der Lufthansa in der Corona-Krise gewährte. Es umfasste ein 20-prozentiges Aktienpaket sowie stille Beteiligungen, die teilweise in Aktien umgewandelt werden konnten. Die Europäische Kommission hatte die Beihilfe ohne ein förmliches Prüfverfahren genehmigt, was die Konkurrenten Ryanair und Condor vor Gericht anfochten.

Fehler bei der Aktienpreis-Festsetzung

Die Richter des EuGH beanstandeten insbesondere die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises. Hier habe die EU-Kommission Fehler gemacht, die zur Nichtigkeit der Genehmigung führten. Die Brüsseler Behörde ist für die Kontrolle zuständig, ob staatliche Beihilfen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren.

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Teilweise Korrektur der Vorinstanz

Allerdings stimmte der EuGH nicht in allen Punkten mit der Vorinstanz überein. Das EU-Gericht habe der Kommission zu Unrecht weitere Fehler vorgeworfen, etwa bei der Beurteilung der Marktmacht der Lufthansa oder der Frage, ob sich der Konzern in der Krise über die Finanzmärkte hätte finanzieren können. Hier habe das Gericht zu strenge Maßstäbe angelegt und in das weite Ermessen der Kommission eingegriffen, so der EuGH.

Hilfen bereits zurückgezahlt

Die Lufthansa hat die abgerufenen Hilfen nach eigenen Angaben inzwischen vollständig zurückgezahlt. Der Konzern teilte mit: „Wir nehmen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis.“ Nach dem ersten Urteil des EU-Gerichts im Jahr 2024 hatte die Kommission bereits eine neue Untersuchung der deutschen Maßnahmen eingeleitet. Eine neue Entscheidung zur Beihilfeberechtigung der Lufthansa steht nun an. Die Airline erklärte, sie werde den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und stehe in engem Austausch mit allen beteiligten Institutionen.

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