Mindestlohn für öffentliche Aufträge in MV steigt auf 14,68 Euro
Wer für eine Firma im öffentlichen Auftrag arbeitet, bekommt in Mecklenburg-Vorpommern bald mehr Geld pro Stunde. Die Untergrenze wurde erneut angehoben, diesmal um 70 Cent. Seit April 2026 müssen Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, ihren Mitarbeitern mindestens 14,68 Euro brutto pro Stunde zahlen. Das teilte die SPD-Landtagsfraktion mit. Bisher lag der sogenannte Vergabe-Mindestlohn bei 13,98 Euro.
Hintergrund des Vergabe-Mindestlohns
Der Vergabe-Mindestlohn wurde 2018 eingeführt und ist Teil des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Er verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, einen bestimmten Tarif zu zahlen. Nicht alle Branchen sind davon erfasst. Betroffen sind unter anderem Gerüstbau-Firmen, Gartenbau-Betriebe und Catering-Unternehmen, die Schulessen zubereiten.
Ursprünglich lag die Untergrenze bei 9,54 Euro. Seitdem wurde der Vergabe-Mindestlohn regelmäßig durch die Landesregierung angepasst. Zum Vergleich: Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde. Die Anhebung in Mecklenburg-Vorpommern liegt damit über dem nationalen Niveau.



