FBI ermittelte gegen Journalistin wegen Bericht über Patels Freundin
FBI ermittelte gegen Journalistin wegen Bericht über Patels Freundin

Das FBI hat offenbar untersucht, ob eine Journalistin bei der Recherche für einen Artikel gegen Gesetze zur Nachstellung verstoßen hat. Dies berichtet die New York Times unter Berufung auf interne Informationen. Betroffen ist die Reporterin Elizabeth Williamson, die vor knapp zwei Monaten einen Text über den Einsatz von Bundesagenten zum Schutz und als Fahrdienst für die Freundin von FBI-Direktor Kash Patel veröffentlicht hatte.

Hintergrund des Artikels

Der ursprüngliche Artikel vom 28. Februar beleuchtete, wie Bundesbeamte für persönliche Dienste zugunsten von Regierungsmitgliedern eingesetzt wurden. Williamson schrieb, Patel habe vier Agenten dauerhaft zum Personenschutz seiner Freundin, der Countrysängerin Alexis Wilkins, abgestellt. Die Agenten hätten sie zu Auftritten in Großbritannien, Illinois und Nashville begleitet. Ein FBI-Sprecher erklärte in einer auf Social Media veröffentlichten Stellungnahme, die Ermittler seien zwar „besorgt gewesen, wie aggressive Recherchemethoden die Grenze zur Nachstellung überschritten hätten“. Das FBI habe jedoch „keine weiteren Maßnahmen gegen Williamson oder die Berichterstattung ergriffen“.

Ermittlungen und Stopp durch Justizministerium

Die New York Times berichtete in einem am Mittwoch online veröffentlichten Artikel, das FBI habe in Bundesdatenbanken nach Informationen über Williamson gesucht und eine Weiterführung des Verfahrens empfohlen. Die Behörde sei jedoch vom Justizministerium gestoppt worden. Erst durch einen Hinweis an Reporter Michael S. Schmidt habe man von dem Vorgang erfahren, so die Times, die das Vorgehen als alarmierend einstuft.

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Reaktion der Chefredaktion

Joseph Kahn, Chefredakteur der Zeitung, sagte: „Der Versuch des FBI, routinemäßige Berichterstattung zu kriminalisieren, ist eine eklatante Verletzung von Elizabeths Rechten nach dem ersten Zusatzartikel der Verfassung und ein weiterer Versuch dieser Regierung, Journalisten daran zu hindern, ihr Handeln zu hinterfragen.“ Der erste Zusatzartikel der US-Verfassung garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit. Kahn fügte hinzu: „Das ist beunruhigend. Es ist verfassungswidrig. Und es ist falsch.“

Recherchemethoden und Vorwürfe

Für die Recherche zu ihrem Artikel hatte Elizabeth Williamson Alexis Wilkins telefonisch befragt. Die Sängerin bestand jedoch darauf, dass das Gespräch nicht für die Berichterstattung verwendet werden dürfe. Außerdem sprach die Reporterin mit Personen, die Wilkins kennen oder mit ihr zusammengearbeitet haben, wie die Zeitung mitteilte. Dies sei übliche Praxis. Schon Wochen vor Erscheinen des Artikels hatte sich Wilkins bei X darüber aufgeregt, dass über 30 Personen aus ihrem Umfeld von Williamson befragt worden seien. Dies sei „keine Berichterstattung – das ist Besessenheit“. Die Sängerin wollte sich darüber hinaus den Hinweis nicht verkneifen, dass „niemand mehr die Times wegen des Investigativjournalismus“ lese und die Zeitung nur wegen des Buchstabenrätsels Wordle überlebe.

Morddrohung und weitere Entwicklung

Die Bundesbehörde erklärte am Mittwoch, man habe Patels Freundin Alexis Wilkins zu einer Morddrohung befragt. Diese hatte Wilkins kurz nach Erscheinen des Artikels gemeldet. Weitere Maßnahmen seien nicht ergriffen worden. Wie die New York Times weiter vorgehen will, ist offen. Unklar ist, ob es über das Ersuchen einer behördeninternen Kontrollinstanz, die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu prüfen, weitere Möglichkeiten gäbe.

Patels Klage gegen The Atlantic

FBI-Direktor Kash Patel hat keine Scheu, gegen unliebsame Berichterstattung vorzugehen. Am Montag reichte er eine Verleumdungsklage in Höhe von 250 Millionen US-Dollar gegen The Atlantic ein – wegen eines Artikels, in dem Vorwürfe übermäßigen Alkoholkonsums und Missmanagement bei der Strafverfolgungsbehörde thematisiert wurden.

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