Führerscheinloser mit 17 Vorstrafen entgeht Haft: Verkauf des Autos und Job retten ihn
Führerscheinloser mit 17 Vorstrafen entgeht Haftstrafe

Führerscheinloser mit 17 Vorstrafen entgeht Haftstrafe durch Verkauf des Autos und regelmäßige Arbeit

Ein 40-jähriger Mann aus Stavenhagen mit einer beachtlichen Vorstrafenliste von insgesamt 17 Einträgen ist gerade noch einmal einer Haftstrafe entkommen. Das Amtsgericht Neubrandenburg verurteilte ihn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu drei Monaten Freiheitsstrafe, die jedoch für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Entscheidend für dieses milde Urteil waren zwei Faktoren: Der Mann hat sein Auto verkauft und arbeitet regelmäßig in der Pflege.

Wiederholungstäter mit langjähriger krimineller Vergangenheit

Der aus Sachsen stammende Angeklagte, der seit vier Jahren in Mecklenburg lebt, stand bereits seit 2004 mehrfach wegen desselben Delikts vor Gericht. Sein Strafregister umfasst neben Fahren ohne Führerschein auch Drogendelikte und Urkundenfälschung. Trotz dieser belastenden Vorgeschichte überzeugte er die Richterin Birgit Hensellek von seiner Lebenswende.

"Man muss ihnen aber zugutehalten, dass sie ihr Leben in den Griff bekommen haben", begründete die Richterin ihr Urteil. Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant eine Therapie absolviert habe, in geordneten Verhältnissen lebe und Unterhalt für zwei Kinder zahle.

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Mit 109 km/h innerorts geblitzt

Der konkrete Anlass für das jüngste Verfahren war eine Geschwindigkeitsüberschreitung am 20. Mai 2025. Gegen 19.30 Uhr wurde der Mann auf der B104 zwischen Teterow und Malchin in Neu Panstorf mit 109 km/h geblitzt, obwohl innerorts nur 50 km/h erlaubt sind. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er keinen gültigen Führerschein besaß.

Der Angeklagte gab an, er habe "dringend etwas erledigen müssen", wollte aber nicht näher erläutern, was genau. Er fuhr einen BMW, den er sich angeblich mit einem Freund teilte, der im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Bemerkenswert ist, dass der Mann Ende 2023 bereits wegen verbotenen Autofahrens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, die zum Zeitpunkt der neuen Tat noch lief.

Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich sieben Monate Haft

Die Staatsanwältin zeigte sich zunächst wenig gnädig. In ihrem Plädoyer forderte sie eine siebenmonatige Haftstrafe ohne Bewährung, da sie keine "positive Sozialprognose" erkennen konnte. Sie argumentierte mit der langen Vorstrafenliste und der Tatsache, dass der Mann trotz laufender Bewährung erneut ohne Führerschein fuhr.

Richterin Hensellek bewertete jedoch den Verkauf des Autos und das Geständnis des Angeklagten als Zeichen von Reue und "Einsicht ins Unrecht". Sie betonte gleichzeitig deutlich: Sollten in naher Zukunft weitere Ermittlungen oder Anklagen auftauchen, werde die Bewährung widerrufen und der Mann müsse die Haftstrafe antreten.

Letzte Chance wird gewährt

Nach der Urteilsverkündung verzichteten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung. "Na gut, das ist wirklich ihre letzte Chance", erklärte die Anklagevertreterin und akzeptierte den Richterspruch. Damit wurde das Urteil rechtskräftig und der Mann aus Stavenhagen konnte das Gericht verlassen.

Dieser Fall zeigt, wie Gerichte bei Wiederholungstätern abwägen zwischen der notwendigen Sanktionierung von Rechtsverstößen und der Berücksichtigung positiver Lebensveränderungen. Die Kombination aus konkretem Handeln (Verkauf des Fahrzeugs) und stabiler Beschäftigung (Arbeit in der Pflege) überzeugte in diesem Fall die Justiz, eine letzte Bewährungschance zu gewähren.

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