Kronprinz Haakon entgeht Zeugenaussage im Prozess gegen Stiefsohn Marius
Im laufenden Gerichtsverfahren gegen Marius Borg Høiby, den 29-jährigen Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit, werden schwere Vorwürfe verhandelt. Die Anklage umfasst mehrere mutmaßliche Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe. Ein besonders brisanter Vorfall soll sich im Oktober 2023 auf den Lofoten ereignet haben, während Høiby gemeinsam mit seinem Stiefvater, Kronprinz Haakon, eine Surfreise unternahm.
Die mutmaßlichen Ereignisse auf den Lofoten
Laut den Ermittlungen lernte Marius Borg Høiby auf den Lofoten über eine Dating-App eine Frau kennen. Zunächst kam es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Die Anklage behauptet jedoch, dass Høiby die sexuellen Handlungen fortsetzte, nachdem die Frau eingeschlafen war und somit keine Zustimmung mehr geben konnte. Die mutmaßliche Betroffene beschrieb diese Erfahrung vor Gericht als ihren "schlimmsten Albtraum".
Trotz seiner Anwesenheit während dieser Reise wird Kronprinz Haakon nicht als Zeuge vor Gericht geladen und muss keine Aussage machen. Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft wirft erhebliche Fragen auf, da Haakon den Angeklagten gut kennt und während des mutmaßlichen Vorfalls anwesend war.
Begründung der Staatsanwaltschaft und scharfe Kritik
Die norwegische Staatsanwaltschaft rechtfertigt ihre Entscheidung damit, dass nach aktuellem Ermittlungsstand keine relevanten Begegnungen oder Kontakte zwischen Mitgliedern der königlichen Familie und dem Angeklagten oder den Opfern stattgefunden hätten. Ein Sprecher erklärte: "Zu keinem Zeitpunkt gab es Begegnungen oder Kontakte, die so relevant wären, dass man sie deshalb als Zeugen laden müsste. Auch könnten sie den Fall nicht besser erhellen, als es mit den bereits vorliegenden Beweisen möglich ist."
Die Behörde verweist auf vorhandene Beweismittel wie Video- und medizinische Daten, die als ausreichend angesehen werden. Diese Einschätzung stößt jedoch auf deutliche Kritik. Der deutsche Strafrechtsanwalt Patrick Lundevall-Unger äußerte sich scharf: "Der Staat hält den Deckel drauf! In allen anderen Fällen, wo ein Sohn mit dem Vater unterwegs ist und so etwas passieren würde, müsste dieser aussagen. Zumindest geladen werden. Ich frage mich, warum er nicht berufen wurde. Er war doch bei der Tour dabei."
Die besondere rechtliche Stellung der norwegischen Royals
Eine zentrale Rolle in dieser Angelegenheit spielt die besondere rechtliche Stellung der norwegischen Königsfamilie. Paragraph 37 der norwegischen Verfassung besagt: "Die königlichen Prinzen und Prinzessinnen sind niemandem außer dem König oder der von ihm zum Richter ernannten Person verantwortlich." Das bedeutet konkret, dass König Harald eine Vorladung von Kronprinz Haakon erlauben oder dazu auffordern müsste.
Während König Harald selbst laut Paragraph 5 absolute Immunität genießt und rechtlich unangreifbar ist, gilt diese Sonderstellung ausdrücklich nicht für Kronprinz Haakon. Lundevall-Unger betont: "Grundsätzlich könnte er als Zeuge geladen werden." Die Entscheidung, Haakon nicht anzuhören, ist somit keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, sondern eine bewusste Einschätzung der Staatsanwaltschaft.
Weitere Fälle und anhaltende Diskussionen
Ähnliche Fragen werden auch im Zusammenhang mit einem weiteren Vorfall am königlichen Familiensitz Skaugum diskutiert. Dort sollen Marius' Eltern anwesend gewesen sein, als auf einer Party Flaschendrehen gespielt wurde, das nach Darstellung der Anklage in eine mutmaßliche Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr mündete. Auch in diesem Fall werden Haakon und Mette-Marit nicht als Zeugen gehört, obwohl in der Vernehmung des mutmaßlichen Opfers sogar Zeugen befragt wurden, die nicht auf Skaugum anwesend waren.
Die norwegische Verfassung gewährt auch Kronprinzessin Mette-Marit durch Paragraph 37 eine Sonderstellung, allerdings genießt weder sie noch Haakon absolute Immunität. Die anhaltende Diskussion um die Zeugenbefragung im Prozess gegen Marius Borg Høiby wirft grundsätzliche Fragen zur Transparenz und Gleichbehandlung vor dem Gesetz auf, insbesondere wenn Mitglieder der Königsfamilie involviert sind.



