Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren: Kein Gefängnis mehr für Fahrscheinsünder
Müssen Menschen wirklich ins Gefängnis, nur weil sie ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs waren und die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellt diese Praxis jetzt grundsätzlich infrage und wirbt für eine Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens.
Ministerin hinterfragt aktuelle Strafpraxis
„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, erklärte Hubig in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Ministerin verweist dabei auf überlastete Gerichte und überfüllte Gefängnisse. „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“, fragt die 57-jährige SPD-Politikerin.
Die Verfahren wegen Schwarzfahrens binden nach Hubigs Ansicht viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten. Bei der geplanten Modernisierung des Strafrechts müsse deshalb kritisch geprüft werden, ob Schwarzfahren wirklich strafwürdig ist.
Aktuelle Rechtslage und ihre Folgen
Bislang gilt: Wer ohne gültigen Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, begeht nach § 265a des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer eine verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann, muss unter Umständen eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Jährlich kommen zwischen 7000 und 9000 Menschen ins Gefängnis, weil sie ohne Fahrschein erwischt wurden und die Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Diese Zahlen unterstreichen die Dimension des Problems, das Hubig nun angehen will.
Unterstützung von Anwälten und Oppositionsparteien
Neben der Justizministerin drängt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf eine Entkriminalisierung. „Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens“, sagte Swen Walentowski vom DAV. Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
Unterstützung kommt auch aus der Politik. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben bereits 2025 eigene Gesetzentwürfe eingebracht, die auf die Streichung von § 265a StGB zielen. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich bereits 2023 in einem Positionspapier für eine Reform ausgesprochen.
Verkehrsbetriebe warnen vor Folgen
Deutlicher Widerspruch kommt von den Verkehrsbetrieben. Sie warnen davor, dass ohne Strafandrohung die Zahl der Schwarzfahrer deutlich steigen könnte. Wiederholungstäter ließen sich kaum noch wirksam sanktionieren. Am Ende müssten ehrliche Fahrgäste und die Unternehmen die finanziellen Folgen tragen.
Wie könnte eine Reform aussehen?
Für eine bundesweite Entkriminalisierung müsste der Bund § 265a im Strafgesetzbuch ändern oder streichen. Die Bundesregierung könnte einen Gesetzentwurf vorlegen, der Bundestag müsste die Änderung beschließen, und der Bundesrat wäre im Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Die Diskussion um die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens zeigt grundsätzliche Fragen auf: Wie sollte unser Strafrecht mit sozialen Problemen umgehen? Und wo sind die Grenzen zwischen notwendiger Sanktion und überzogener Bestrafung?



