Justizministerin fordert schärfere Strafen gegen KI-generierte Sexvideos und Deepfakes
Justizministerin fordert schärfere Strafen gegen KI-Sexvideos

Justizministerin fordert schärfere Strafen gegen KI-generierte Sexvideos und Deepfakes

In der Debatte über sexualisierte Gewalt im Internet drängt Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann den Bund zu einer raschen Verschärfung des Strafrechts. Die SPD-Politikerin warnt vor den gravierenden Folgen für Betroffene und fordert klare gesetzliche Maßnahmen gegen digitale Missbrauchsformen.

„Der Staat muss klare Kante zeigen“

„Der Bundesgesetzgeber muss schleunigst reagieren und bestehende Strafbarkeitslücken schließen“, erklärte Wahlmann gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Sie betonte: „Wir sind es den Betroffenen schuldig, dass der Staat bei jeglicher Form bildbasierter sexualisierter Gewalt klare Kante zeigt.“ Die Ministerin bezeichnete entsprechende Taten als „zutiefst verachtenswert“.

Zu den problematischen Phänomenen zählen:

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  • Heimlich angefertigte Nacktaufnahmen
  • Sogenannte Rache-Pornos
  • Deepfakes – täuschend echte, mit Künstlicher Intelligenz generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audioaufnahmen
  • Sextortion, also Erpressung mit Nacktaufnahmen

Gesetzliche Initiative gegen Deepfakes

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereitet derzeit ein Gesetz vor, das das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes unter Strafe stellen soll. Diese Initiative folgt einem einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz der Länder vom vergangenen Sommer, der auf Vorschlag Niedersachsens zustande kam.

Wahlmann wies auf die besondere Dynamik im Internet hin: „In den sozialen Netzwerken gehen derartige Bilder und Videos in vielen Fällen binnen kürzester Zeit viral – und einmal verbreitet, lassen sie sich nicht wieder zurückholen.“

Aktueller Fall in Niedersachsens CDU-Fraktion

Die Dringlichkeit des Themas zeigt sich aktuell in einem Vorfall bei der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag. Ein Mitarbeiter soll ein KI-Video einer Kollegin erstellt und mit weiteren Mitarbeitern geteilt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird die betroffene Frau in dem Video lasziv und aufreizend in einem Bikini tanzend gezeigt.

Die Staatsanwaltschaft kann jedoch nur tätig werden, wenn ein Strafantrag eingeht – was bisher nicht geschehen ist. Die Betroffene hat dafür drei Monate ab Kenntnisnahme Zeit. Im Raum steht eine mögliche Verletzung des Kunsturhebergesetzes.

Dieser konkrete Fall unterstreicht die Notwendigkeit klarerer rechtlicher Rahmenbedingungen, um Opfer digitaler sexualisierter Gewalt besser zu schützen und Täter effektiver zur Verantwortung ziehen zu können.

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