Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wegen bewaffneter Raubüberfälle hat die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten und schwere Vorwürfe gegen das Gericht erhoben. Der Anwalt kritisierte die Rahmenbedingungen des Verfahrens vor dem Landgericht Verden als unangemessen.
Kritik an Sicherheitsvorkehrungen und Richterauswahl
„Wir verhandeln faktisch in einem Terrorismusverfahren“, erklärte der Verteidiger und verwies auf die hohen Sicherheitsvorkehrungen wie einen Sondergerichtssaal und den Transport seiner Mandantin in einem Konvoi aus gepanzerten Polizeifahrzeugen. „Das hat mit Verlaub mit einem normalen Raubverfahren nichts zu tun.“ Zudem sei der Vorsitzende Richter speziell für den Fall ausgesucht worden, was bei einem „normalen Raubverfahren“ nicht üblich sei.
Vorwürfe: KI-gestützte Datenauswertung und fehlende Sachverständige
Der Anwalt beanstandete, dass das Gericht während des Verfahrens gegen diverse Gesetze und Richtlinien verstoßen habe. So sei zur Datenauswertung Künstliche Intelligenz eingesetzt worden, die nur belastende Daten für die Ermittler herausgefiltert habe. Die Software sei ein kommerzielles Produkt eines israelischen Unternehmens, weshalb die Daten nicht für die Urteilsfindung verwendet werden dürften. Zudem seien Sachverständige nicht vor Gericht zu ihren Gutachten befragt worden, sodass deren Expertise nicht überprüfbar gewesen sei. Auch die Aussagekraft der am Tatort gefundenen DNA-Spuren stellte die Verteidigung infrage.
Hintergrund des Verfahrens
Die in Berlin festgenommene Klette steht seit März 2025 vor Gericht. Laut Anklage soll sie mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben. Die Verteidigung fordert nun eine faire Verhandlung ohne die ihrer Ansicht nach unzulässigen Beweismittel.



