Staatsanwalt bestätigt: Marius Borg Høiby bleibt bis Prozessende in Untersuchungshaft
Marius Borg Høiby bleibt bis Prozessende in U-Haft

Staatsanwalt bestätigt: Marius Borg Høiby bleibt bis Prozessende in Untersuchungshaft

In Norwegen hält ein aufsehenerregender Strafprozess die Öffentlichkeit in Atem. Marius Borg Høiby (29), der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52), befindet sich seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Wie die Staatsanwaltschaft nun gegenüber Medien bestätigte, wird diese Haft bis zum Abschluss des Verfahrens fortgesetzt.

Rechtliche Grundlagen der Haftverlängerung

Staatsanwalt Sturla Henriksbø (46) erläutert die norwegischen Rechtsvorschriften: „Nach norwegischem Recht gilt: Befindet sich eine Person in Untersuchungshaft und hat der Prozess gegen sie bereits begonnen, wird die Untersuchungshaft automatisch verlängert – bis maximal vier Wochen nach Abschluss des Verfahrens.“ Ursprünglich war die Haft auf vier Wochen begrenzt worden, um mögliche Wiederholungstaten zu verhindern.

Der Prozess soll planmäßig am 19. März mit den Schlussplädoyers enden. Anschließend ziehen sich Richter und Schöffen zur Urteilsfindung zurück. „Er wird also weiterhin in Haft bleiben, es sei denn, es tritt etwas Unvorhersehbares ein, das eine neue gerichtliche Entscheidung erforderlich macht“, so Henriksbø. Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn die Haftdauer in einem Missverhältnis zu den Anschuldigungen stünde – was das Gericht derzeit nicht annimmt.

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Details zum Haftalltag und Prozessverlauf

Der Staatsanwalt gewährt Einblicke in die Haftbedingungen: In Norwegen tragen Gefangene normale Straßenkleidung statt spezieller Gefängniskleidung. Während der Prozesspausen hält sich Marius Borg Høiby in einer Einzelzelle im Untergeschoss des Gerichtsgebäudes auf. Nur bei gesundheitlichen Gründen sind Ausnahmen möglich.

Henriksbø zeigt sich mit dem Prozessverlauf zufrieden: „Die Opfer haben großen Mut bewiesen mit ihren Aussagen. Sie haben über sehr intime Details gesprochen und wirkten in ihren Schilderungen der Taten, die er ihnen angetan haben soll, äußerst glaubwürdig.“ Marius Borg Høiby ist in 38 Punkten angeklagt, darunter Vergewaltigung.

Keine Sonderbehandlung für den Sohn der Kronprinzessin

Der Staatsanwalt betont, dass keine besondere Behandlung stattfindet: „Ich hatte bislang keinerlei Kontakt zur königlichen Familie oder deren Mitarbeitern. Ich behandle ihn wie jeden anderen Prominenten, der schwerer Straftaten beschuldigt wird – und davon hatten wir bereits einige in Oslo.“ Das enorme Medieninteresse sei das Einzige, was diesen Fall besonders mache.

Warum die königlichen Eltern nicht aussagen müssen

Eine weitere Klärung betrifft die Rolle von Kronprinz Haakon und Kronprinzessin Mette-Marit. Henriksbø erklärt: „Nach allem, was wir über diesen Fall wissen, waren die Eltern von Marius während der mutmaßlichen Taten nicht anwesend. Sie waren keine Augenzeugen.“ Selbst wenn sich Marius ihnen anvertraut haben sollte, hätten Eltern in Norwegen das Recht, die Aussage über ihr eigenes Kind zu verweigern.

Zudem sieht die norwegische Verfassung in Paragraf 37 vor, dass königliche Prinzen und Prinzessinnen nur dem König oder von ihm ernannten Richtern verantwortlich sind. Eine Vorladung der Royals hätte daher der ausdrücklichen Erlaubnis des Königs bedurft.

Der Mammutprozess gegen Marius Borg Høiby wird Norwegen noch mehrere Wochen beschäftigen, während der Angeklagte in Untersuchungshaft verbleibt und auf sein Urteil wartet.

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