Missbrauchskomplex Josephine R.: Ex-Partnerin erneut angeklagt nach Justizfehler
Missbrauchskomplex: Ex-Partnerin erneut angeklagt

Missbrauchskomplex Josephine R.: Ex-Partnerin erneut angeklagt nach Justizfehler

Der Komplex aus Missbrauchslügen und Fehlurteilen beschäftigt die Justiz in Braunschweig weiterhin intensiv. Eine 32-jährige Frau aus Salzgitter soll mit ihren falschen Aussagen maßgeblich dazu beigetragen haben, dass ein Paar über zwei Jahre unschuldig im Gefängnis saß. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nun Anklage wegen falscher Verdächtigung, uneidlicher Falschaussage und Freiheitsberaubung erhoben.

Falsches Geständnis führte zu langjähriger Haftstrafe

Die Angeschuldigte war selbst im Jahr 2022 wegen eines falschen Geständnisses zu angeblichem Missbrauch und anderen Gewalttaten an ihrer Ex-Freundin Josephine R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Vor dem Landgericht Braunschweig hatte sie die Taten im Rahmen einer Verständigung eingeräumt.

Nach diesem ersten Prozess rückten schwere Missbrauchsvorwürfe des vermeintlichen Opfers Josephine R. gegen die eigene Mutter und den Stiefvater in den Fokus. Das Paar aus Bad Harzburg wurde nur wenige Tage nach dem ersten Urteil festgenommen. Im folgenden Verfahren verurteilte dieselbe Strafkammer die Mutter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung, während der Partner neun Jahre und sechs Monate Haft erhielt.

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Bundesgerichtshof hebt Urteil auf und enthüllt Glaubwürdigkeitszweifel

Fast ein Jahr nach diesem zweiten Urteil hob der Bundesgerichtshof den Schuldspruch gegen die Eltern auf. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war öffentlich klar geworden, dass es erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Josephine R. als vermeintlichem Opfer gab. Eine andere Strafkammer in Braunschweig rollte den Prozess gegen die Eltern neu auf und kam im September 2024 zu der eindeutigen Überzeugung, dass „die angeklagten Taten nicht stattgefunden haben“.

Die im ersten Prozess verurteilte Ex-Partnerin widerrief daraufhin ihr ursprüngliches Geständnis. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied, dass sie freizulassen ist. Wegen ihrer früheren Falschangaben im Prozess gegen die Eltern wurde sie nun erneut angeklagt. Ihr droht nun eine Haftstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Ein konkreter Verhandlungstermin vor dem Schöffengericht in Braunschweig steht noch nicht fest.

Fall als bundesweit bekannter Justizfehler eingestuft

Mehrere große Medien griffen den Komplex nach dem Freispruch für die Eltern auf und kamen zu dem einhelligen Schluss, dass es sich um einen der größten Justizfehler Deutschlands handelt. Der Tenor der Berichterstattung: Viel zu einfach sei es dem vermeintlichen Opfer Josephine R. gelungen, Behörden, Ärzte, Gutachter, Staatsanwaltschaft und Gericht systematisch zu belügen.

Der Fall zeigt eindrücklich, wie schwerwiegend die Folgen falscher Aussagen im Justizsystem sein können und wie wichtig sorgfältige Beweisprüfungen sind. Die Justizbehörden müssen nun nicht nur die neue Anklage bearbeiten, sondern auch Konsequenzen aus den aufgedeckten Verfahrensmängeln ziehen.

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