Thüringer Polizist muss sich wegen illegaler Datenabfrage vor Gericht verantworten
Die seit Monaten andauernde Debatte über die Arbeit der internen Ermittler der Thüringer Polizei hat ihren Ursprung in Vorfällen im Raum Saalfeld. Nun muss sich einer der mutmaßlich beteiligten Beamten vor Gericht verantworten, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.
Anklage wegen illegaler Datenabfrage zugelassen
Ein Strafrichter des Amtsgerichts Rudolstadt hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Gera gegen den Polizisten zugelassen. Der Beamte soll sich illegal Zugriff auf die privaten Daten eines Kollegen verschafft haben. Die Hauptverhandlung ist für den Sommer geplant.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten vor, über das mobile Auskunfts- und Recherchesystem der Thüringer Polizei Daten aus Einwohnermeldeämtern ohne berechtigten dienstlichen Grund abgefragt und weitergegeben zu haben. „Dies diente einer willkürlichen, gezielten Kontrolle, welche als vermeintlich zufällige, allgemeine Verkehrskontrolle legendiert wurde“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera.
Vorwurf: Kollege in gezielte Verkehrskontrolle gelockt
Nach Ermittlungserkenntnissen sollte ein anderer Polizist in diese Verkehrskontrolle gelockt werden – was schließlich auch gelang. Bei diesem Beamten handelt es sich laut dpa-Informationen um einen Polizisten, der zuvor einen Fall von mutmaßlicher Polizeigewalt angezeigt hatte.
Bei einem Einsatz von Polizisten aus Saalfeld soll Anfang 2023 einer der eingesetzten Beamten zwei Männer misshandelt haben. Der Polizist, der diesen Fall angezeigt hatte, soll bei Kollegen als „Verräter“ gegolten haben. Es besteht der Verdacht, dass sich die mutmaßlichen Täter mit der gezielten Verkehrskontrolle an ihm rächen wollten.
Debatte über interne Ermittlungen bei der Thüringer Polizei
Diese Vorgänge bilden den Ausgangspunkt der seit Monaten geführten Debatte über interne Ermittlungen bei der Thüringer Polizei. Später gerieten auch Polizeigewerkschafter in den Fokus dieser Ermittlungen. Im Zusammenhang mit unterschiedlichen Vorwürfen gab es Durchsuchungen in den Räumen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Erfurt.
Landgericht Erfurt weist Beschwerden zurück
Unterdessen hat das Landgericht Erfurt die letzte dort noch anhängige Beschwerde im Zusammenhang mit diesen Durchsuchungen zurückgewiesen. Wie schon die anderen Beschwerden sei auch diese „als unbegründet verworfen“ worden, sagte eine Sprecherin des Landgerichts.
Die Beschwerden bezogen sich auf einen Verfahrenskomplex bei der Staatsanwaltschaft Erfurt. Dabei gehen die Ermittler unter anderem Untreue- und Betrugsvorwürfen gegen einzelne GdP-Funktionäre nach.
Die GdP selbst hatte in der Vergangenheit jedes Fehlverhalten bestritten und die Durchsuchungen ihrer Geschäftsräume scharf kritisiert. Die Entwicklung zeigt, wie komplex und vielschichtig die internen Ermittlungen bei der Thüringer Polizei mittlerweile geworden sind.



