Prozessauftakt mit emotionalen Szenen im Landgericht Saarbrücken
Der Prozess um den tödlichen Schusswaffeneinsatz gegen einen Polizeioberkommissar im saarländischen Völklingen hat mit bewegenden Momenten begonnen. Der 19-jährige Angeklagte räumte vor Gericht ein, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben, die im August 2025 zum Tod des 34-jährigen Beamten führten.
Verteidigung spricht von Panik und Todesangst
Verteidiger Michael Rehberger schilderte zum Prozessauftakt am Landgericht Saarbrücken die Situation aus Sicht seines Mandanten. Nach einem mutmaßlichen Tankstellenraub sei der junge Mann vor verfolgenden Polizisten geflohen. Als ein Polizist ihn gepackt habe, sei er von einer bevorstehenden Festnahme ausgegangen. „Als dann ein zweiter Beamter auf ihn zielte, hatte er Angst, erschossen zu werden“, erklärte Rehberger vor dem voll besetzten Gerichtssaal.
In dieser Paniksituation habe der Angeklagte „ohne Mühe“ die Dienstwaffe aus dem Holster des Polizeianwärters gezogen und abgedrückt. Mehrere Schüsse seien auf den Polizisten abgegeben worden, der später seinen Verletzungen erlag. „Er fürchtete um sein Leben“, betonte der Verteidiger zu den weiteren Schüssen, die laut Staatsanwaltschaft alle 17 Patronen aus dem Magazin umfassten.
Anklage wirft Mord und besonders schweren Raub vor
Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen den 19-Jährigen:
- Mord an dem Polizeioberkommissar
- Versuchter Mord an einem weiteren Beamten
- Besonders schwerer Raub im Zusammenhang mit dem Tankstellenüberfall
Laut Anklage soll der Angeklagte auf die Polizisten gefeuert haben, um seine Beteiligung an dem Überfall zu verdecken. Zudem werden die Mordmerkmale der Grausamkeit und Mordlust angeführt. Bei der Tat wurde neben dem getöteten Oberkommissar auch der Polizeianwärter verletzt.
Emotionale Momente im Gerichtssaal
Die Witwe des getöteten Polizisten verfolgte den Prozessauftakt als Nebenklägerin. Immer wieder kämpfte sie sichtlich mit den Tränen, während die Geschehnisse des vergangenen Sommers geschildert wurden. Alle Besucherplätze im Landgericht Saarbrücken waren belegt, was das bundesweite Interesse an diesem Fall unterstreicht.
Angeklagter schildert psychische Belastungen
Mit leiser Stimme und gesenktem Kopf machte der Angeklagte zunächst Angaben zur Person. Er bestätigte die deutsche Staatsangehörigkeit und schilderte langjährige psychische Probleme:
- Seit der Grundschule leide er unter wiederkehrenden „schlechten Gedanken“
- Angstzustände begleiten ihn regelmäßig
- Zur Behandlung nehme er Medikamente ein
- Im letzten Jahr hätten diese Gedanken und Gefühle zugenommen
Das Gericht hat für den Prozess zwölf Verhandlungstermine bis zum 14. April vorgesehen. Die bundesweite Anteilnahme nach der Tat war groß, was die besondere Bedeutung dieses Falls für die Polizei und die Öffentlichkeit unterstreicht. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen des Tankstellenraubs und der anschließenden Verfolgung werden im Prozessverlauf weiter aufgeklärt werden.



