Am Landgericht Dessau-Roßlau ist es zu einem ungewöhnlichen Vorfall gekommen: In einem Verfahren gegen einen ehemaligen Wittenberger, der mittlerweile nach Zwickau gezogen ist, erschienen am Mittwoch lediglich eine von sieben geladenen Zeugen. Die Vorsitzende Richterin der 4. Strafkammer, Jeanette Preissner, zeigte sich enttäuscht und ordnete die Fortsetzung der Verhandlung an.
Hintergrund des Verfahrens
Der Angeklagte, ein Mann aus Wittenberg, der inzwischen in Zwickau lebt, muss sich unter anderem wegen Körperverletzung verantworten. Die genauen Vorwürfe wurden bislang nicht im Detail öffentlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine andere Person vorsätzlich körperlich verletzt zu haben. Das Verfahren wird vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau geführt.
Richterin zeigt sich unzufrieden
„Die Bilanz ist heute eher unterdurchschnittlich“, fasste Richterin Preissner zusammen. Von den sieben geladenen Zeugen war nur eine Frau aus Wittenberg erschienen. Die anderen sechs blieben der Verhandlung fern, ohne dass zunächst Gründe bekannt wurden. Die Richterin betonte, dass das Gericht auf die Aussagen der Zeugen angewiesen sei, um den Sachverhalt vollständig aufklären zu können.
Als Konsequenz aus dem Fernbleiben der Zeugen setzte Preissner die Verhandlung für Donnerstag, den 7. Mai, fort. Sie ordnete an, dass die Zeugen erneut geladen werden. Sollten sie auch dann nicht erscheinen, drohen ihnen Ordnungsgelder oder Zwangsmaßnahmen. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass das Gericht nicht gewillt sei, das Verfahren durch das Verhalten der Zeugen unnötig zu verzögern.
Bedeutung der Zeugenaussagen
In Strafverfahren spielen Zeugenaussagen eine zentrale Rolle. Sie helfen dem Gericht, den Tathergang zu rekonstruieren und die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bewerten. Das Fernbleiben von Zeugen kann daher den Fortgang des Verfahrens erheblich beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall hofft das Gericht, dass die Zeugen am nächsten Verhandlungstag erscheinen werden.
Der Angeklagte selbst war bei der Verhandlung anwesend. Sein Verteidiger beantragte, das Verfahren fortzusetzen, um eine zügige Klärung der Vorwürfe zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft unterstützte diesen Antrag. Die Richterin entsprach dem und setzte die Hauptverhandlung für den Folgetag an.
Reaktionen und Ausblick
Die Vorsitzende Richterin appellierte an die Zeugen, ihrer Pflicht nachzukommen. „Es ist wichtig, dass alle Beteiligten ihren Beitrag zur Wahrheitsfindung leisten“, sagte sie. Sollten die Zeugen auch am Donnerstag fernbleiben, werde das Gericht über weitere Maßnahmen entscheiden. Dazu gehören unter anderem die Vorführung durch die Polizei oder die Verhängung von Ordnungsgeldern.
Das Verfahren gegen den Ex-Wittenberger wird voraussichtlich noch mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Die Kammer hat bislang mehrere Beweisanträge gestellt, die noch geprüft werden müssen. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.



