Krebskranker Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt weiterhin auf freiem Fuß
Schuhbeck: Krebserkrankung verhindert Haftantritt

Krebskranker Star-Koch Schuhbeck bleibt vorerst auf freiem Fuß

Der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte frühere Fernsehkoch und Gastronom Alfons Schuhbeck ist aufgrund einer schweren Krebserkrankung weiterhin nicht haftfähig. Die Justiz hat entschieden, ihn vorerst von der Haft zu verschonen, wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte.

Haftunterbrechung bis mindestens September verlängert

Die Ermittlungsbehörde hat die Unterbrechung der Haft bis mindestens zum vierten September 2026 verlängert. Ein medizinisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass Schuhbeck derzeit nicht in der Lage ist, eine Gefängnisstrafe anzutreten – auch nicht in einer Justizvollzugsanstalt mit spezieller Krankenabteilung.

Die Staatsanwaltschaft wird im Herbst erneut prüfen, ob der 76-Jährige seine Strafe antreten kann. Bis dahin bleibt der ehemalige Star-Koch auf freiem Fuß und wird außerhalb der Gefängnismauern medizinisch behandelt.

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Verurteilung wegen finanzieller Vergehen

Alfons Schuhbeck war im Juli des vergangenen Jahres vom Landgericht München I zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil umfasste eine Reihe von Straftaten:

  • Insolvenzverschleppung
  • Betrug
  • Vorsätzlicher Bankrott
  • Steuerhinterziehung aus einer früheren Verurteilung

Der Gastronom hatte sich mit seinem weit verzweigten Firmengeflecht – bestehend aus Restaurants, Gewürzläden und einem Partyservice – finanziell übernommen und einen massiven Schuldenberg angehäuft. Im laufenden Insolvenzverfahren fordern seine Gläubiger insgesamt 27 Millionen Euro.

Gesundheitliche Gründe verhindern Haftantritt

Die Krebserkrankung des 76-Jährigen ist so schwerwiegend, dass eine Inhaftierung derzeit nicht vertretbar ist. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft basiert auf dem Gutachten, das Schuhbecks Haftunfähigkeit bescheinigt. Damit setzt sich eine Praxis fort, die bereits nach der Verurteilung im vergangenen Jahr begonnen hatte, als die Haftstrafe zunächst außer Vollzug gesetzt wurde.

Die Entwicklung zeigt, wie gesundheitliche Faktoren justizielle Verfahren beeinflussen können. Während die Straftaten des ehemaligen Fernsehkochs schwer wiegen, muss die Justiz auch humanitäre Aspekte berücksichtigen, insbesondere bei älteren und schwer kranken Verurteilten.

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