Staatsanwaltschaft Gera beantragt Strafbefehl gegen Ex-Linke-Politiker wegen Kinderpornografie
Strafbefehl gegen Ex-Linke-Politiker wegen Kinderpornografie

Strafbefehl gegen früheren Linke-Politiker wegen Kinderpornografie-Vorwürfen beantragt

Die Staatsanwaltschaft Gera hat ein formelles Strafverfahren gegen einen ehemaligen Landtagsabgeordneten der Linken eingeleitet und einen Strafbefehl beantragt. Der frühere Politiker steht im Verdacht, kinderpornografisches und jugendpornografisches Material in seinem Besitz gehabt zu haben. Die Ermittlungsbehörden werfen ihm konkret vor, sowohl Bilder als auch Videodateien mit entsprechenden Inhalten besessen zu haben.

Verfahren beim Amtsgericht Stadtroda anhängig

Der Strafbefehl wurde beim Amtsgericht Stadtroda beantragt, wie die Staatsanwaltschaft Gera auf Nachfrage bestätigte. Allerdings wurde das Dokument nach Auskunft eines Gerichtssprechers bisher noch nicht rechtskräftig erlassen. Über die endgültige Entscheidung muss zunächst ein Richter befinden, der den Antrag der Staatsanwaltschaft prüfen wird.

Gegen einen möglicherweise erlassenen Strafbefehl steht dem Beschuldigten das rechtliche Mittel des Einspruchs offen. Dieser müsste dann innerhalb der gesetzlichen Frist eingelegt werden, um das Verfahren in ein reguläres Gerichtsverfahren zu überführen.

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Beschuldigter äußert sich nicht zum Vorwurf

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur ließ der beschuldigte Ex-Politiker mitteilen, dass ihm und seiner Rechtsanwältin der beantragte Strafbefehl nicht bekannt sei. Aus diesem Grund könne er sich zu den konkreten Vorwürfen derzeit nicht äußern. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen bereits eingeleitet, nachdem mehrere Medien über den Fall berichtet hatten.

Der frühere Linke-Landtagsabgeordnete, dessen Name in den offiziellen Mitteilungen nicht genannt wird, muss sich nun dem juristischen Prozess stellen. Die Vorwürfe des Besitzes kinderpornografischen Materials gehören zu den schwerwiegenden Delikten im deutschen Strafrecht und können mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden.

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