Kabinett beschließt strengere Regeln für Auslieferungen aus Deutschland
Strengere Regeln für Auslieferungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der künftig strengere Regeln für Auslieferungen aus Deutschland vorsieht. Der Entwurf gibt betroffenen Personen unter anderem das Recht auf eine mündliche Anhörung und erweiterte Überprüfungsmöglichkeiten von Auslieferungsentscheidungen. So sollen Betroffene künftig eine erneute gerichtliche Entscheidung beantragen und unter bestimmten Voraussetzungen den Bundesgerichtshof anrufen können.

Hintergrund: Fall Maja T.

Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf den Fall Maja T., einer deutschen Person aus der linken Szene, die im Juni 2024 eilig nach Ungarn ausgeliefert wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2025 entschieden, dass diese Auslieferung unzulässig war, da die Haftumstände in Ungarn nicht ausreichend geprüft worden seien. Besonders problematisch war, dass die Übergabe an die ungarischen Behörden bereits erfolgt war, bevor die einstweilige Anordnung des Gerichts aus Karlsruhe eintraf – sie kam eine knappe Stunde zu spät. Maja T., die sich als non-binär identifiziert, wurde im Februar 2026 in Budapest zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt, da das ungarische Gericht ihre Beteiligung an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten als erwiesen ansah.

Modernisierung des Rechtshilfegesetzes

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vor, das aus dem Jahr 1982 stammt. Die Neuregelungen betreffen nicht nur Auslieferungen, sondern auch die grenzüberschreitende Beweiserhebung. Ziel ist es, neue EU-Rechtsakte sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und das IRG insgesamt zu modernisieren.

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