In der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Bützow ist am Dienstag ein 67 Jahre alter Mann leblos aufgefunden worden. Trotz sofortiger Reanimationsversuche durch die Bediensteten konnte der herbeigerufene Notarzt nur noch den Tod des Mannes feststellen. Dies teilte das Justizministerium mit.
Keine Hinweise auf Suizid oder Fremdverschulden
Nach ersten Erkenntnissen der Behörden gibt es keine Anhaltspunkte für einen Suizid oder eine Fremdeinwirkung. Die Staatsanwaltschaft und die Gerichtsmedizin wurden routinemäßig eingeschaltet, um die genaue Todesursache zu klären.
Hintergrund des Untergebrachten
Der Mann befand sich seit vier Jahren in der Sicherungsverwahrung. Er galt trotz vollständig verbüßter Haftstrafe als weiterhin gefährlich. Das vorläufige Ende seiner Unterbringung war für das Jahr 2032 vorgesehen. Die Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern.
Die Ermittlungen zum Todesfall dauern an. Weitere Details werden nach Abschluss der Untersuchungen erwartet.



